Oktober 2008 |
081014 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur hat jetzt Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung der Netzverluste erlassen. Bei Verlustenergie handelt es sich um physikalisch bedingte Netzverluste, die bei Transport, Umspannung oder Verteilung zustande kommen und in der Folge nicht mehr als elektrische Energie im Netz zur Verfügung stehen (siehe Erläuterungen). Die Vorgaben der Behörde richten sich an alle Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen mit mehr als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossenen Kunden. Sie sollen sicherstellen, daß die für den Ausgleich von Netzverlusten benötigten Energiemengen gemäß § 10 Stromnetzzugangsverordnung in marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren beschafft werden.
Einer der Kernpunkte der Festlegung ist die Aufteilung des Beschaffungsvorgangs in eine Komponente für langfristig prognostizierbare Verlustenergie sowie eine Kurzfristkomponente. Die der Langfristkomponente zugeordnete Energie ist durch eine Ausschreibung zu beschaffen. Die Deckung der Kurzfristkomponente hat durch einen Dienstleister zu erfolgen, der seinerseits durch die Netzbetreiber mittels Ausschreibung zu bestimmen ist. Alternativ besteht für Netzbetreiber auch die Möglichkeit, bei beiden Komponenten anstelle einer Ausschreibung eine eigenhändige Beschaffung über einen börslich organisierten Handelsplatz vorzunehmen. "Die Bundesnetzagentur hat bei der Festlegung der Rahmenbedingungen den Netzbetreibern an zahlreichen Stellen bewusst Handlungsspielräume dort belassen, wo eine behördliche Detailvorgabe entbehrlich war und die sich daraus ergebenden Freiheiten für eine möglichst effiziente und preisgünstige Beschaffung genutzt werden können", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, in einer Pressemitteilung vom 24. Oktober.