September 2008 |
080909 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Verbraucherzentrale Berlin hat den Vorauskasse-Anbieter Flexstrom wegen irreführender Werbung abgemahnt. Wie sie am 23. September mitteilte, schmückte sich der Stromanbieter mit den Auszeichnungen "Europäischer Wirtschaftspreis" und "Bester Stromtarif 2005", die ihm eine "Europäische Wirtschaftskammer" verliehen hatte. Hinter der hochtrabenden Bezeichnung, die eine offizielle Stelle suggeriert, verbirgt sich indessen nichts weiter als ein dubioses privates Unternehmen, dem schon im Jahr 2000 vom Oberlandesgericht Dresden verboten wurde, sich weiterhin als "Wirtschaftskammer" zu bezeichnen, weil dies eine Irreführung darstellt (Urteil vom 29.02.2000, Az. 14 U 3716/99).
Zuvor hatte die Berliner Verbraucherzentrale schon den Stromanbieter Vattenfall abgemahnt, weil dieser mit der Auszeichnung "Bester Stromanbieter" warb, die ihm ein "Deutsches Institut für Service-Qualität" (Disq) verliehen hatte. Da Vattenfall die Abgabe einer Unterlassungserklärung ablehnte, erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Berlin. Dessen Entscheidung steht noch aus.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale erweckt die Vattenfall-Werbung den irreführenden Eindruck, als ob eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Einrichtung die Stromanbieter getestet und bewertet habe. Tatsächlich ist das "Deutsche Institut für Service-Qualität" aber eine Privatfirma und wurde im Umfeld einer Agentur gegründet, die Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmen macht. Der Test war so konstruiert, daß nicht die Preiswürdigkeit den Ausschlag gab - bei der Vattenfall keine Chance gehabt hätte - , sondern eine Reihe schwammiger Kriterien wie die "Kontaktqualität per E-Mail und Telefon" oder die "Nachhaltigkeit von Ökostromangeboten".
Das "Deutsche Institut für Service-Qualität" bestritt, von Vattenfall mit dem Test beauftragt worden zu sein. Es räumte aber ein, daß Vattenfall für die Erlaubnis zur Werbung mit dem Testergebnis zahlt. Die Höhe der Summe wurde nicht genannt.
Die Firma ESD verspricht den Vergleich mit über 10.000 Strom-Tarifen, wirbt aber in Wirklichkeit für die RWE-Tochter "eprimo" |
Die RWE-Vertriebstochter "eprimo" läßt unterdessen die Schmutzarbeit ihrer Kundenwerbung weiterhin von der Energie Service Deutschland AG (ESD) erledigen, vor deren Praktiken zahlreiche Stadtwerke öffentlich gewarnt haben. Früher verschickte die ESD rosa Karten, die so aussahen, als ob sie vom jeweiligen Grundversorger der "Verbrauchsstelle" kämen (080505). Inzwischen ködert sie die Verbraucher mit "Gutscheinen" für einen angeblich unabhängigen Strompreisvergleich sowie 50 Euro Prämie beim Zustandekommen eines Vertrags. "Sie haben Anspruch auf einem kostenlosen Strom-Tarifvergleich", heißt es auf diesen sogenannten Gutscheinen. "Wir ermitteln für Sie aus über 10.000 Strom-Tarifen Ihre persönliche Einsparung und zeigen Ihnen wie Sie einfach, bequem und ohne jedes Risiko wechseln können." In Wirklichkeit wird derjenige, der zurückruft, nur an "eprimo" vermittelt.
Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg legt es ESD bei den Telefonaten darauf an, möglichst schnell in den Besitz von Angaben zu gelangen, mit den sich der mündliche Abschluß eines Vertrags belegen läßt. Bei einem Testgespräch habe der Call-Center-Mitarbeiter nach wenigen Sätzen die Herausgabe von Namen und Kontonummer verlangt. Wer sich darauf einlasse, habe sehr schnell den Stromanbieter gewechselt, ohne es zu wollen. Das Vorgehen von ESD bewege sich "sehr dicht am gesetzlich Möglichen". Mit der Aufforderung, die Hotline zum Preisvergleich rückzurufen, umgehe ESD beispielsweise das Verbot, Privatpersonen zu Werbezwecken anzurufen. Zudem werde das Unwissen vieler Bürger ausgenutzt, die immer noch der Meinung seien, Verträge könnten nur schriftlich geschlossen werden.