September 2008 |
080907 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Gas-Transportnetzbetreiber Wingas und E.ON Ruhrgas verlangen Sonderrechte für die beiden Anschlußleitungen "Opal" und "Nel", die den Anlandepunkt der geplanten Ostsee-Pipeline bei Greifswald nach Süden und Westen mit dem bestehenden Gastransportnetz verknüpfen sollen. Entsprechende Anträge auf Freistellung von der Regulierung liegen der Bundesnetzagentur schon seit März 2007 bzw. Juli 2008 vor. Allerdings verfügen die beiden Gas-Importeure über schlechte Karten, nachdem die Behörde im September beschloß, die Regulierung auf das gesamte bestehende Ferngasnetz auszuweiten (080901). Sie ließen deshalb über die "Frankfurter Allgemeine" (23.9.) wissen, daß das Ostsee-Projekt scheitern könnte, wenn ihren Anträgen nicht stattgegeben werde.
Die beiden Anschlußleitungen OPAL und NEL (punktiert) sollen das bei Greifswald ankommende Erdgas aus Rußland in das bestehende Transportnetz von Wingas, E.ON Ruhrgas und Gasunie einspeisen (auf dieser Karte sind nur die Leitungen von Wingas zu sehen). |
Da die russische Gazprom und ihre westeuropäischen Partner selber das größte Interesse an dem Projekt haben, dürfte mit dieser Ankündigung allerdings kaum der erwünschte politische Druck erzielt werden. An der Projektgesellschaft Nord Stream AG (früher "North European Gas Pipeline Company") ist Gazprom mit 51 Prozent beteiligt. Die BASF-Tochter Wintershall und E.ON Ruhrgas besaßen zunächst die restlichen 49 Prozent jeweils zur Hälfte. Ende 2007 gaben sie jeweils 4,5 Prozent an die niederländische Gasunie ab, die dadurch mit 9 Prozent zum vierten Teilhaber wurde.
Die Ostsee-Pipeline- Anbindungs-Leitung (Opal) soll das bei Greifswald (Lubmin) ankommende Erdgas über 470 Kilometer in südliche Richtung bis nach Olbernhau an die deutsch-tschechische Grenze transportieren. Die Norddeutsche Erdgas-Leitung (Nel) wird über 440 Kilometer nach Rehden in Niedersachsen führen. Künftiger Betreiber beider Leitungen ist die Wingas-Tochter Opal Nel Transport GmbH. Bei der Opal, an der E.ON Ruhrgas mit 20 Prozent beteiligt ist, figuriert als weiterer Netzbetreiber die E.ON Ruhrgas Nord Stream Anbindungsleitungsgesellschaft mbH.
Beide Projektgesellschaften wurden vor kurzem gegründet, damit die Freistellung von der Regulierung nicht schon an der mangelnden rechtlichen Entflechtung der Netzbetreiber scheitert. Bevor sie ihre Anträge bei der Bundesnetzagentur einreichten, zog die Wingas Transport einen gleichlautenden früheren Antrag zurück, den sie bereits im März 2007 gestellt hatte.
Rechtlich stützen sich die Anträge auf § 28a EnWG, der für "Verbindungsleitungen zwischen Deutschland und anderen Staaten" eine befristete Freistellung von der Regulierung ermöglicht. Zu den Voraussetzungen gehört allerdings unter anderem, daß sich die Freistellung nicht nachteilig auf den Wettbewerb oder das effektive Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts auswirkt. Insofern dürften die Chancen von Wingas, E.ON Ruhrgas und Gasunie kaum größer sein als bei den bestehenden Netzen, wo die Bundesnetzagentur die Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung in § 3 Abs. 2 der Netzentgeltsverordnung inzwischen verneint.