März 2008

080307

ENERGIE-CHRONIK


Gesetz über energiebetriebene Produkte in Kraft

Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG), das der Bundestag am 15. November 2007 verabschiedete (071116), wurde am 6. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft. Das Gesetz setzt die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU (050402) in deutsches Recht um. Es gilt für alle energiebetriebenen Massenprodukte (außer Fahrzeugen), deren Umweltverträglichkeit - besonders im Hinblick auf Energieverbrauch und gefährlichen Abfall - verbessert werden kann. Sie müssen verschiedene Anforderungen erfüllen, die für die jeweiligen Produktgruppen festgelegt sind, damit sie die CE-Kennzeichnung tragen und damit in der EU verkauft, in Betrieb genommen oder in die EU importiert werden dürfen.

Gemäß § 10 EBPG ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als "beauftragte Stelle" mit der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie und des EPBG betraut. Dies gilt sowohl für die Erarbeitung der Durchführungsmaßnahmen als auch die Umsetzung und Überwachung der Mindestkriterien.

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