August 2007 |
070801 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das "Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel", das der Bundestag am 22. Juni verabschiedete (070603), wurde am 10. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft. Das Gesetz regelt die Zuteilung der Emissionsberechtigungen für die zweite Handelsperiode von 2008 bis 2012. Daneben enthält es Korrekturen am Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (040601) und am Projekt-Mechanismen-Gesetz (050702). So wird künftig nach § 11 TEHG die Rückgabe von zuviel ausgegebenen Berechtigungen mit einem Zwangsgeld von bis zu 500.000 Euro durchgesetzt werden können. Außerdem wurde am 13. August die Zuteilungsverordnung 2012 (ZuV 2012) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie regelt Details des Zuteilungsgesetzes und gilt seit 18. August.
Wie das Bundesumweltministerium dazu feststellte, liegt die Zuteilungsmenge für 2008 bis 2012 um etwa 37 Millionen Tonnen pro Jahr unter dem aktuellen Emissionsniveau der emissionshandelspflichtigen Anlagen. Dies entspreche einer effektiven Kürzung der Emissionsmenge um rund acht Prozent. Gegenüber dem ersten Allokationsplan betrage die Reduktion der Zuteilungsmenge sogar 57 Millionen Tonnen pro Jahr.
Mit der Einführung von einheitlichen Emissions-Grenzwerten für Kohle- und Gaskraftwerke (070402) würden effiziente Anlagen belohnt und veraltete Technik belastet. Die Privilegierung des produzierenden Gewerbes gegenüber der Energiewirtschaft bei den Minderungsleistungen berücksichtige die unterschiedlichen Wettbewerbsverhältnisse und Minderungspotentiale. Zudem würden kleine Emittenten mit weniger als 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr von Minderungsbeiträgen ganz freigestellt.
Mit dem vorgesehenen Verkauf von einem Zehntel der gesamten Zuteilungsmenge, nämlich 40 Millionen Berechtigungen pro Jahr, werde Deutschland EU-weit die größte Anzahl an Emissionsberechtigungen versteigern. Auf diese Weise würden in Zukunft Zusatzgewinne abgeschöpft, die vor allem die Energieversorger durch die Einpreisung des Wertes der kostenlos zugeteilten Zertifikate in den Strompreis derzeit erzielen. Die Nettomehreinnahmen für den Bund würden für nationale und internationale Klimaschutzmaßnahmen und für die Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich eingesetzt.
Bis zum Beginn der Zuteilungsperiode am 1. Januar 2008 wird nun das Zuteilungsverfahren für die betroffenen Anlagen durchgeführt. Hierzu müssen die Anlagenbetreiber bis Mitte November einen Zuteilungsantrag bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt stellen. Bei mehr als 60 Prozent der betroffenen Anlagen sind für die Zuteilung allerdings nur Daten notwendig, die die DEHSt bereits erhoben hat. Dies reduziert die Kosten für die Betreiber und den Verwaltungsaufwand der Behörde.