Juni 2007 |
070602 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesrat billigte am 8. Juni die Kraftwerksanschlußverordnung, die das Bundeskabinett am 25. April auf Grundlage von § 17 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet hatte (070401). Die Verordnung wurde am 29. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft. Sie zielt auf längerfristige strukturelle Verbesserungen der Wettbewerbsverhältnisse bei der Stromerzeugung. Sie soll neue Kraftwerksprojekte durch klare Verfahrens- und Kostentragungsregeln erleichtern und insbesondere Projekten neuer Kraftwerksbetreiber zusätzlichen Schub geben. Bis die strukturellen Maßnahmen greifen, sollen die Kartellbehörden befristet in der Lage sein, das Verbot mißbräuchlich überhöhter Strom- und Gaspreise marktbeherrschender Versorgungsunternehmen effektiver durchzusetzen.
Zugleich billigte der Bundesrat die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) für Strom- und Gasunternehmen. Der neue Paragraph 29 im GWB (070401)
soll es den Kartellbehörden ermöglichen, das Verbot mißbräuchlich
überhöhter Strom- und Gaspreise marktbeherrschender Versorgungsunternehmen
effektiver durchzusetzen, bis die strukturellen Maßnahmen der Kraftwerksanschlußverordnung
Wirkung zeigen. Die Novelle bedarf jetzt noch der Zustimmung des Bundestags.