Mai 2007 |
070511 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Gasnetzbetreiberverbände BGW, VKU und GEODE haben ihre Kooperationsvereinbarung vom Juni 2006 (060603) modifiziert. Die ab 1. Juni 2007 geltende Fassung berücksichtigt die Einwände der Bundesnetzagentur, die am 17. November 2006 wesentliche Teile der ersten Vereinbarung für unwirksam erklärt hatte (061112).
Wie die Bundesnetzagentur am 2. Mai mitteilte, entspricht die vom 25. April datierte
neue Vereinbarung den Vorgaben ihrer Entscheidung. Statt des Einzelbuchungsmodells
enthalte die Vereinbarung nun die wesentlichen Grundpfeiler eines wettbewerbsfreundlichen
und massengeschäftstauglichen Zweivertragsmodells. So würden Kosten und
Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber in Summe und nicht je Transportfall gewälzt.
Die vom Gesetz verlangte Transportpfadunabhängigkeit werde auch durch die interne
Bestellung der Netzbetreiber in aggregierter Form gewährleistet. Eine Vereinfachung
– insbesondere für Händler, die Haushaltskunden beliefern –
ergebe sich zudem aus dem grundsätzlichen Wegfall einer Nominierungsverpflichtung
gegenüber dem Ausspeisenetzbetreiber. Ferner erfolge die Bildung von Bilanzkreisen
zentral nur noch beim marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber. All dies werde den
Abwicklungsaufwand für Transportkunden reduzieren und den Wettbewerb um Gaskunden
verbessern.
In einigen Bereichen allerdings erscheine der Bundesnetzagentur eine Weiterentwicklung
der Kooperationsvereinbarung sinnvoll. Hierzu gehöre der Bereich der Regel- und
Ausgleichsenergie, zu dem die Regelungen in der Kooperationsvereinbarung sehr knapp
gehalten seien. Auch die Anzahl von 16 Marktgebieten sei noch immer deutlich zu hoch.
Inzwischen steht fest, daß es ab 1. Oktober 2007 nur noch 14 Marktgebiete
geben wird: Am 15. Mai kündigte der Ferngasnetzbetreiber Wingas Transport GmbH
& Co. KG an, seine bisher drei Marktgebiete für H-Gas zusammenzulegen. Wingas
folgt damit dem Beispiel von E.ON (061208) und RWE (070311),
die auf Wunsch und Druck der Bundesnetzagentur einheitliche Marktgebiete für
H-Gas bereits angekündigt bzw. verwirklicht haben. Mit der Zusammenführung
der Marktgebiete entfällt die Buchung von Marktgebietsübergängen innerhalb
des jeweiligen Leitungssystems.