April 2007

070405

ENERGIE-CHRONIK


Neue Energieeinsparverordnung macht "Energiepaß" für Gebäude zur Pflicht

Die Bundesregierung beschloß am 25. April eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie ersetzt die alte Energieeinsparungsverordnung aus dem Jahr 2001 (010705) und enthält als wichtigste Neuerung die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand. Die Ausweise gelten jeweils zehn Jahre. Sie sind ab 2008 obligatorisch für alle Neubauten sowie den Altbestand, soweit er verkauft oder vermietet wird. Für Häuser, die nach 1965 gebaut wurden, gilt die Ausweispflicht erst ab 1. Juli 2008, und für Nichtwohngebäude erst ab 1. Januar 2009. Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (010415). Vor dem Inkrafttreten bedarf sie noch der Zustimmung des Bundesrates.

Die Eigentümer von Wohn- oder Gewerberäumen sind demnach künftig verpflichtet, den Käufern oder Mietern einen Nachweis über die objektbedingte Höhe der Heizungs- und Warmwasserkosten vorzulegen. Im einzelnen sind die Regeln für diesen "Energiepaß" recht unterschiedlich. Zunächst einmal haben alle Eigentümer bis Ende 2007 die uneingeschränkte Wahlfreiheit, ob sie den Nachweis in Form eines einfachen Verbrauchsausweises oder des teureren Bedarfsausweises erbringen: Dem Verbrauchsausweis werden die aktuellen Verbrauchskosten zugrundegelegt, während der Bedarfsausweis auf der Effizienz von Heizung und Wärmedämmung basiert. Die Eigentümer von Gewerberäumen können sich auch später noch für die eine oder andere Art des Energieausweises entscheiden. Ansonsten beschränkt sich das Wahlrecht ab 2008 auf Eigentümer von Gebäuden, die nach 1977 erbaut wurden. Für ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen wird der Bedarfsausweis zur Pflicht. Ebenso für Gebäude, die mit öffentlicher Förderung erstellt wurden.

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