Oktober 2006 |
061003 |
ENERGIE-CHRONIK |
Ohne Änderungswünsche ließ der Bundesrat am 13. Oktober das "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" passieren, das der Bundestag am 28. September beschlossen hatte. Kernpunkt des Gesetzes ist eine weitere Reduzierung der EEG-Kosten für stromintensive Unternehmen zu Lasten der anderen Letztverbraucher, wie sie vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) im Januar 2005 gefordert worden war (050108). Gemäß § 16 EEG handelt sich um Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die jährlich mindestens zehn Gigawattstunden verbrauchen und bei denen die Stromkosten mindestens 15 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen. Begünstigt sind ferner Schienenbahnen, soweit sie den Strom für den Fahrbetrieb benötigen.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums wird die gesetzliche Neuregelung voraussichtlich zum 1. Dezember 2006 in Kraft treten. Sie entlaste etwa 330 besonders stromintensive Unternehmen und Bahnen um zusätzlich 100 Millionen Euro. Insgesamt würden nun jährlich etwa 400 Millionen Euro EEG-Kosten von den stromintensiven Unternehmen auf die anderen Letztverbraucher umgelegt.
Die Novellierung fügt dem EEG ferner einen neuen § 19 a ein, der die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur erweitert: Sie hat künftig auch darüber zu wachen, daß die Abrechnung der EEG-Vergütungen zwischen den Netzbetreibern nach § 5 Abs. 2 sowie die Ausweisung der Differenzkosten nach § 15 Abs. 1 korrekt erfolgen.
Schon bisher begrenzte die "Härtefallregelung" die EEG-Belastung für die genannten Unternehmen grundsätzlich auf 0,05 Cent/kWh und damit auf weniger als ein Zehntel der Normalbelastung. Allerdings galt dies mit der Einschränkung, daß die dadurch bewirkte Mehrbelastung der übrigen Letztverbraucher nicht mehr als zehn Prozent gegenüber dem vorherigen Kalenderjahr betragen dürfe. Die Neuregelung beseitigt nun diesen sogenannte Umverteilungsdeckel. Durch Streichung der entsprechenden Klausel in § 16 Abs. 5 werden den stromintensiven Betrieben die 0,05 Cent/kWh unabhängig von der Mehrbelastung der anderen Letztverbraucher garantiert. Für die übrigen Letztverbraucher erhöht sich dadurch die EEG-Belastung vorerst um 0,03 auf 0,62 Cent/kWh.
Die Beseitigung des Zehn-Prozent-Deckels solle den stromintensiven Unternehmen "vollständige Planungssicherheit im Hinblick auf die EEG-Differenzkosten" ermöglichen, hieß es zur Begründung des Gesetzentwurfs. Die Mehrbelastung der übrigen Letztverbraucher werde sich dadurch in den nächsten Jahren etwa um weitere fünf bis sechs Prozent erhöhen, das heißt 15 bis 16 Prozent erreichen. Sie liege aber in einem "vertretbaren Rahmen". So müsse ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden mit zusätzlichen jährlichen Stromkosten von 0,80 bis 1,10 Euro rechnen. Auch für Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, liege die Zunahme ihrer EEG-Belastung im Verhältnis zu den gesamten Stromkosten "insgesamt vernachlässigbar deutlich unter einem Prozent". Zum Beispiel erhöhe sich bei einem Verbrauch von 10 Gigawattstunden die EEG-Belastung um 3.000 Euro und bei einem Verbrauch von 150 Gigawattstunden um 45.000 Euro.