August 2006

060802

ENERGIE-CHRONIK


Netzkosten machen 39 Prozent des Haushaltskunden-Preises aus

Die Bundesnetzagentur hat am 30. August den ersten "Monitoringbericht" über die Situation im Strom- und Gasbereich vorgelegt, zu dessen jährlicher Erstellung sie nach § 63 Abs. 4 in Verbindung mit § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet ist. Unter anderem geht daraus hervor, daß die Netzkosten bzw. Netznutzungsentgelte bei Strom fast 39 Prozent und bei Gas 22 Prozent des Endkundenpreises bedingen. Zugrundegelegt wird dabei ein Haushaltskunde der Eurostat-Kategorie Dc mit einem Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden jährlich. Die restlichen Preisanteile beim Strom entfallen zu 24 Prozent auf Strombezugskosten inklusive Gewinn, zu ebenfalls 24 Prozent auf Steuern (Strom- und Mehrwertsteuer) und zu 13 Prozent auf Abgaben (Konzessionsabgaben, EEG- und KWK-Aufschläge). Beim Gas machen die Bezugskosten inklusive Gewinn 54 Prozent aus, die Steuern 22 Prozent und die Abgaben 2 Prozent.

Somit komme den Netzkosten eine "überragende Bedeutung" zu, resümierte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, bei der Vorlage des Berichts. Sie schlügen mehr zu Buche als die Strombezugskosten. Dieser Umstand und die von seiner Behörde verfügten Netzentgeltsenkungen seien auch von den zuständigen Länderbehörden gebührend zu berücksichtigen, wenn sie jetzt über die Anträge der Stromversorger auf Tariferhöhungen entscheiden.

Bei den grenzüberschreitenden Strom-Verbindungen gibt es derzeit mit Ausnahme Österreichs überall Engpässe. Dabei liegt der Verbundgrad Deutschlands mit 15 Prozent deutlich über dem vom Europäischen Rat von Barcelona angestrebten Verbundgrad von zehn Prozent (020301). Der Verbundgrad ist der Quotient aus Importkapazität und installierter Kraftwerksleistung. Die deutsche Importkapazität betrug 2005 durchschnittlich 17 Gigawatt und die installierte Kraftwerksleistung 119,4 Gigawatt.