August 2006 |
060802 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur hat am 30. August den ersten "Monitoringbericht"
über die Situation im Strom- und Gasbereich vorgelegt, zu dessen jährlicher
Erstellung sie nach § 63 Abs. 4 in Verbindung
mit § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
verpflichtet ist. Unter anderem geht daraus hervor, daß die Netzkosten bzw.
Netznutzungsentgelte bei Strom fast 39 Prozent und bei Gas 22 Prozent des Endkundenpreises
bedingen. Zugrundegelegt wird dabei ein Haushaltskunde der Eurostat-Kategorie Dc mit
einem Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden jährlich. Die restlichen Preisanteile
beim Strom entfallen zu 24 Prozent auf Strombezugskosten inklusive Gewinn, zu ebenfalls
24 Prozent auf Steuern (Strom- und Mehrwertsteuer) und zu 13 Prozent auf Abgaben (Konzessionsabgaben,
EEG- und KWK-Aufschläge). Beim Gas machen die Bezugskosten inklusive Gewinn 54
Prozent aus, die Steuern 22 Prozent und die Abgaben 2 Prozent.
Somit komme den Netzkosten eine "überragende Bedeutung" zu, resümierte
der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, bei der Vorlage des Berichts.
Sie schlügen mehr zu Buche als die Strombezugskosten. Dieser Umstand und die
von seiner Behörde verfügten Netzentgeltsenkungen seien auch von den zuständigen
Länderbehörden gebührend zu berücksichtigen, wenn sie jetzt über
die Anträge der Stromversorger auf Tariferhöhungen entscheiden.
Bei den grenzüberschreitenden Strom-Verbindungen gibt es derzeit mit Ausnahme
Österreichs überall Engpässe. Dabei liegt der Verbundgrad Deutschlands
mit 15 Prozent deutlich über dem vom Europäischen Rat von Barcelona angestrebten
Verbundgrad von zehn Prozent (020301). Der Verbundgrad ist
der Quotient aus Importkapazität und installierter Kraftwerksleistung. Die deutsche
Importkapazität betrug 2005 durchschnittlich 17 Gigawatt und die installierte
Kraftwerksleistung 119,4 Gigawatt.