Juli 2006 |
060703 |
ENERGIE-CHRONIK |
E.ON und Gazprom unterzeichneten am 12. Juli einen Rahmenvertrag über den Tausch von Beteiligungen in der Gasförderung sowie im Gashandel, Gasvertrieb und Strom. Danach beteiligt sich E.ON - ebenso wie die BASF, die ihren Vertrag mit Gazprom bereits Ende April unterzeichnete (060403) - mit 25 Prozent minus eine Aktie am sibirischen Erdgasfeld Juschno Russkoje. Im Gegenzug erhält Gazprom Minderheitsbeteiligungen von jeweils 50 Prozent minus eine Aktie an den ungarischen Gasgesellschaften E.ON Földgaz Storage und E.ON Földgaz Trade, 25 Prozent plus eine Aktie am regionalen Strom- und Gasversorger E.ON Hungaria (020412) sowie einen zusätzlichen Ausgleich. Ferner wollen E.ON und Gazprom "bei ausgewählten Gaskraftwerksprojekten in Europa zusammenarbeiten".
Gazprom und E.ON unterzeichneten bereits vor zwei Jahren eine Absichtserklärung
über gemeinsame Vorhaben bei der Gasförderung in Rußland und sonstige
Vertiefung ihrer Zusammenarbeit (040808). Der russische Staatskonzern
wollte dann allerdings für die Beteiligung von E.ON an Juschno Russkoje seinerseits
an dem deutschen Energiekonzern oder dessen westeuropäischen Töchtern beteiligt
werden (060313) und favorisierte in den Verhandlungen zeitweilig
die BASF, um E.ON unter Druck zu setzen (050404). Die jetzt
von Gazprom ersatzweise akzeptierte Beteiligung an den ungarischen E.ON-Töchtern
wird in Budapest mit Unbehagen registriert, da man dort nicht erneut in Abhängigkeit
von Rußland geraten möchte.
Die Details des Anteilstausches sollen bis zum Jahresende vereinbart werden. Die vorgesehenen
Beteiligungen von Gazprom in Ungarn bedürfen zudem noch der Zustimmung der EU-Kommission
und der ungarischen Behörden.
Die spanische Energiebehörde Comisión Nacional de Energía (CNE)
hat die geplanten Übernahme des spanischen Stromkonzerns Endesa durch E.ON (060301)
zwar grundsätzlich gebilligt, zugleich aber mit einschneidenden Auflagen verbunden.
Wie der E.ON-Konzern am 28. Juli mitteilte, müßte er unter anderem ca.
7.600 Megawatt der Erzeugungskapazität von Endesa in Spanien abgeben. Bisher
sei man über die Eckpunkte der CNE-Entscheidung nur mündlich informiert worden. Nach Vorliegen der schriftlichen Fassung werde
man die Auflagen im Einzelnen prüfen. Schon jetzt sehe man jedoch für die
bislang bekannten Auflagen keine Berechtigung und behalte sich rechtliche Schritte
ausdrücklich vor.