September 2005 |
050907 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am 21. September in erster Instanz die Entscheidung der EU-Kommission, die geplante Übernahme des portugiesischen Gasversorgers Gas de Portugal (GDP) durch den Stromversorger Energia de Portugal (EDP) und den italienischen Energiekonzern ENI zu untersagen (041208). Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begrüßte das Urteil und kündigte an, weiterhin ein wachsames Auge auf wettbewerbsfeindliche Zusammenschlüsse zu haben. Ausdrücklich erwähnte sie dabei die geplante Übernahme des ungarischen Gasversorgers Mol durch E.ON (050705). Bei der derzeit laufenden Prüfung dieses Zusammenschlusses werde die Kommission das jetzt ergangene Urteil berücksichtigen.
Nach Feststellung des EuGH unterlief der Kommission bei ihrer Beurteilung der geplanten Großfusion zwar insofern ein Fehler, als sie sowohl auf dem Strom- als auch auf dem Gasmarkt eine Verstärkung markbeherrschender Stellungen befürchtete. Tatsächlich verfüge aber die GDP auf dem portugiesischen Gasmarkt über ein faktisches Monopol, so daß eine Steigerung der marktbeherrschenden Stellung durch Aufgehen der GDP in der EDP logischerweise gar nicht mehr möglich sei. Zweifellos würde aber die geplante Fusion einen wirksamen Wettbewerb auf beiden Märkten erheblich behindern. Diese Schlussfolgerung allein rechtfertige die Entscheidung der Kommission hinreichend.