September 2005 |
050904 |
ENERGIE-CHRONIK |
Unter den Gasverbrauchern wächst der Widerstand gegen kräftige Preiserhöhungen, die ihnen von den Versorgern unter pauschalem Hinweis auf erhöhte Forderungen der Vorlieferanten und die allgemeine Koppelung der Gas- an die Ölpreise präsentiert werden (siehe Grafik). Nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher (BdEV) soll bereits eine halbe Million Gaskunden die erhöhten Rechnungen nicht oder nur unter Vorbehalt bezahlt haben. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die willkürliche Koppelung der Gaspreise an den derzeit explodierenden Ölpreis, zumal die Ferngasimporteure ihre diesbezüglichen Verträge mit den Lieferanten nicht offenlegen und auch sonstige Kalkulationsgrundlagen von der Branche als Geschäftsgeheimnis behandelt werden.
Die Koppelung der Gas- an die Ölpreise wurde vor Jahrzehnten von der Ruhrgas erfunden, als Erdgas noch wenig verbreitet war, um trotz des monopolisierten Marktes eine Richtschnur für eine halbwegs angemessene Preisbildung zu haben. Inzwischen gilt sie als kartellrechtliches Ärgernis und als unvereinbar mit der Liberalisierung des Gasmarktes, auf dem es trotz der diesbezüglichen EU-Richtlinien und des neuen Energiewirtschaftsgesetzes faktisch noch immer keinen Wettbewerb gibt. Nach Feststellung des Bundes der Energieverbraucher (BdEV) funktioniert die Preisanbindung außerdem recht einseitig, indem sie zwar zuverlässig auf Anstiege des Ölpreises reagiere, aber abwärtsgerichtete Schwankungen ignoriere.
Vor dem Hamburger Landgericht errangen 52 Kunden der E.ON Hanse mit einer Sammelklage gegen die jüngsten Preiserhöhungen ihres Gasversorgers einen ersten Erfolg : Am 15. September forderte das Gericht die E.ON Hanse auf, durch Offenlegung ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen, daß die Erhöhung der Bezugspreise, mit denen die Preiserhöhung begründet wurde, nicht von der Gewinnspanne aufgefangen werden könne. Die Erhöhung müsse Billigkeitsmaßstäben genügen und dürfe die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreiten. Da das Unternehmen eine Monopolstellung einnehme, hätten die Kunden ein Anrecht darauf zu erfahren, wie der Preis zu rechtfertigen sei. Die E.ON Hanse hatte ihre Gaspreise innerhalb des letzten Jahres um rund 25 Prozent erhöht. Die Verhandlung wird am 8. Dezember fortgesetzt. Die Sammelklage war von der Verbraucherzentrale Hamburg initiiert worden. Im Fall einer Niederlage will die Verbraucherzentrale bis zum Bundesgerichtshof gehen.