Dezember 2004

041209

ENERGIE-CHRONIK


Energieminister entschärfen Richtlinienentwurf zur Investitionskontrolle

Die von der EU-Kommission geplante Richtlinie zur Energieversorgungssicherheit und Infrastrukturinvestionen (031207) ist vom Rat weitgehend entschärft worden. Auf ihrer Tagung am 29. November beschlossen die Energieminister der EU eine entsprechende "allgemeine Ausrichtung". Demnach wird es der Kommission nicht möglich sein, die Netzbetreiber bei Investitionsentscheidungen auf den Vorrang des Nachfragemanagements oder der Einspeisungsmöglichkeiten für Strom aus erneuerbaren Energien zu verpflichten. Abgeschwächt wurde auch die Einflußnahme von Kommission und Regulierungsbehörden auf den Bau von grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen zur Beseitigung von Engpässen innerhalb des Verbundnetzes.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Zugleich billigte der Rat "Schlussfolgerungen" zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in den 25 EU-Ländern. Demnach sollen erneuerbare Energien stärker als bisher für Heizung und Kühlung verwendet werden. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, einen speziellen Aktionsplan zur Nutzung von Biomasse zu entwickeln. Im kommenden Jahr wird die EU-Kommission einen umfassenden Bericht zur bisherigen Entwicklung der erneuerbaren Energien sowie einen Vorschlag für europäische Ausbauziele über 2010 hinaus vorlegen. Auf dieser Grundlage will die EU im Jahr 2007 über die weiterführende Förderpolitik für erneuerbare Energien und Ausbauziele bis zum Jahr 2020 beschließen.

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