August 2004

040810

ENERGIE-CHRONIK


Leiter des KKW Obrigheim kommen mit Geldbußen davon

Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat ihre Ermittlungen gegen die beiden Leiter des Kernkraftwerks Obrigheim wegen Sicherheitsverstößen beim Betrieb der Anlage eingestellt. Der Technische Geschäftsführer und der Reaktorleiter erklärten sich im Gegenzug bereit, jeweils 20.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen und an die Staatskasse zu zahlen. Die Kernkraftwerk Obrigheim GmbH legte Wert auf die Feststellung, daß die Zahlung der Summen "weder mit einer Schuldfeststellung noch mit einer Schuldanerkenntnis der Betroffenen verbunden" sei. (Stuttg. Ztg., 5.8. u. 6.8.)

Anlaß der Ermittlungen waren die im Oktober 2001 bekanntgewordenen Mängel bei der Befüllung der Notkühlsysteme in den Kernkraftwerken Philippsburg, Obrigheim und Neckarwestheim (011001). In Philippsburg waren die vorgeschriebenen Füllstände im Notkühlsystem siebzehn Jahre lang unterschritten worden. Bei einer dadurch ausgelösten Überprüfung stellte sich heraus, daß auch in Obrigheim seit zehn Jahren gegen die diesbezüglichen Vorschriften verstoßen worden war. Außerdem hatte im Kernkraftwerk Neckarwestheim beim Wiederanfahren des Reaktors im Jahr 1997 der Füllstand einmal um vier Prozent unter dem Soll gelegen.

Das Verfahren gegen die Leiter des KKW Obrigheim endete nur deshalb so glimpflich, weil der gravierendste Verstoß gegen die Befüllungs-Vorschriften schon verjährt war. Die Ermittlungen zu dem Vorfall in Neckarwestheim waren von der Staatsanwaltschaft Heilbronn bereits im Frühjahr 2003 eingestellt worden. Wegen der Verstöße in Philippsburg ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe derzeit noch. Als Gutachter amtiert in allen Fällen der Bremer Physiker Richard Donderer, der auch Mitglied der Reaktorsicherheitskommission ist.

"Entlassung von Eberhard Grauf hat nichts mit Sparprogramm der EnBW zu tun"

Bisher gebe es keine Anhaltspunkte dafür, daß bei der Entlassung des technischen Leiters des Kernkraftwerks Neckarwestheim II durch die Energie Baden-Württemberg (040717) Fragen der atomaren Sicherheit eine Rolle gespielt hätten. Dies teilte das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium am 10. August mit, nachdem es aufsichtliche Befragungen von sieben Mitarbeitern der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) durchgeführt hatte, zu denen der entlassene Kernkraftwerksleiter Eberhard Grauf gehörte. Auch das allgemeine Sparprogramm des Konzerns sei nicht Grund der Entlassung gewesen. Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde werde aber "weiterhin ihr besonderes Augenmerk auf das Top-Fit-Sparprogramm bzw. andere Sparprogramme des EnBW-Konzerns und deren Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der baden-württembergischen Kernkraftwerke richten".

Auch beim ersten Termin vor dem Arbeitsgericht Heilbronn am 17. August blieb unklar, weshalb die EnBW dem KKW-Leiter nach 32 Jahren fristlos gekündigt und ihn mit Hausverbot belegt hat. Der Anlaß war offenbar ein Treffen führender EnBW-Manager mit Konzernchef Utz Claassen gewesen, bei dem Grauf - so seine Darstellung - "auf Probleme im weiteren Umfeld" hingewiesen hatte. Die EnBW sprach dagegen von "unverantwortbaren Ausführungen" sowie "grob unwahren" Ausfällen gegenüber unmittelbaren Vorgesetzten, mit denen Grauf "endgültig die Basis für die weitere Zusammenarbeit zerstört" habe. (Stuttg, Ztg., 18.8.)