Oktober 2003 |
031008 |
ENERGIE-CHRONIK |
In der Auseinandersetzung mit der Mainova (030810) hat das Bundeskartellamt dem Frankfurter Energieversorger inzwischen förmlich untersagt, konkurrierenden Netzbetreibern den Anschluß an das Mittelspannungsnetz zu verweigern. Die Mainova ist demnach verpflichtet, der Energieversorgung Offenbach (EVO) und der GETEC net die Errichtung eines separaten "Arealnetzes" zur Versorgung eines Neubaugebietes zu ermöglichen, indem sie dieses Arealnetz mit Strom aus ihrem Mittelspannungsnetz beliefert. Rechtlich begründete das Kartellamt seine Entscheidung mit den bereits im August genannten Gründen.
Laut Kartellamtspräsident Böge hat das Verfahren Pilotcharakter und ist von bundesweiter Bedeutung, denn die Errichtung und der Betrieb von Arealnetzen stelle einen neu entstehenden Markt dar. Die etablierten Netzbetreiber würden sich künftig dieser Konkurrenz zu stellen haben. Die Effizienz des Netzbetriebs werde dadurch erhöht und führe zu niedrigeren Strompreisen für die Kunden.
Böge verwies darauf, daß der Wettbewerb um die Netze auch in der neuesten EU-Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt (030704) vorgesehen sei. Es laufe deshalb den EU-Vorgaben zuwider, die Netzmonopole der etablierten Netzbetreiber im Wege einer gesetzlichen Änderung zu sichern, wie dies die Mainova über den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) erklärtermaßen erreichen wolle.