Februar 2003 |
030213 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die schleswig-holsteinische Landesregierung will der Kernkraftwerk Krümmel GmbH 1,7 Millionen Euro dafür zahlen, daß der Reaktor Ende 1992 auf Anordnung des Energieministeriums unnötig abgeschaltet wurde (921204). In einem Schreiben an den Finanzausschuß des Landtags bat Energieminister Claus Möller (SPD) um "zustimmende Kenntnisnahme" dieses Kompromisses, wie ihn das Landgericht im November 2002 vorgeschlagen hat. Damit sollen nach einem jahrelangem Rechtsstreit, der bis zum Bundesgerichshof ging, die Schadenersatzansprüche der KKW-Gesellschaft abgegolten werden, die jeweils zur Hälfte HEW/Vattenfall und E.ON gehört. Die Landesregierung ließ den Finanzausschuß wissen, daß sich die zu erstattende Summe einschließlich Zinsen auf etwa acht Millionen Euro erhöhen könnte, falls der Rechtsstreit weiter geführt und zuungunsten des Landes ausgehen würde. (DPA, 5.2.)
Auf Anweisung des Kieler Energieministeriums mußte das Kernkraftwerk Krümmel damals abgeschaltet werden, um die fristgemäße Ultraschall-Prüfung einer Bodenplatte des Reaktordruckbehälters zu ermöglichen, deren Verschiebung bis zur nächsten Revision sicherheitstechnisch unbedenklich gewesen wäre. Die HEW als betriebsführender Gesellschafter hatten den wirtschaftlichen Schaden infolge des unnötigen Stillstands zunächst auf rund zwanzig Millionen Mark veranschlagt. Gerichtlich geltend gemacht wurden schließlich umgerechnet gut 4,8 Millionen Euro.