Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland
Systematik der internationalen Bewertungsskala (INES)
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Stufe / Kurzbezeichnung | Aspekte | ||
---|---|---|---|
Erster Aspekt:
Radiologische Auswirkungen außerhalb der Anlage |
Zweiter Aspekt:
Radiologische Auswirkungen innerhalb der Anlage |
Dritter Aspekt:
Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen |
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7
Katastrophaler Unfall |
Schwerste Freisetzung:
Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld |
||
6
Schwerer Unfall |
Erhebliche Freisetzung:
Voller Einsatz der Katastrophenschutzmaßnahmen |
||
5
Ernster Unfall |
Begrenzte Freisetzung:
Einsatz einzelner Katastrophenschutzmaßnahmen |
Schwere Schäden am Reaktorkern / an den radiologischen Barrieren | |
4
Unfall |
Geringe Freisetzung:
Strahlenexposition der Bevölkerung etwa in der Höhe der natürlichen Strahlenexposition |
Begrenzte Schäden
am Reaktorkern/ an den radiologischen Barrieren
Strahlenexposition beim Personal mit Todesfolge |
|
3
Ernster Störfall |
Sehr geringe Freisetzung:
Strahlenexposition der Bevölkerung in Höhe eines Bruchteils der natürlichen Strahlenexposition |
Schwere Kontaminationen
Akute Gesundheitsschäden beim Personal |
Beinahe Unfall
Weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen |
2
Störfall |
Erhebliche Kontamination
Unzulässig hohe Strahlenexposition beim Personal |
Störfall
Begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen |
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1
Störung |
Abweichung von den zulässigen Bereichen für den sicheren Betrieb der Anlage | ||
0
Unterhalb Skala |
Keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung |
Die im Schema verwendeten Kriterien sind als allgemeine Umschreibungen zu verstehen.
Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland
- Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) -
Kriterien für die Anwendung der Meldekategorien
Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet, die sich wie folgt zusammenfassend charakterisieren lassen:
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Der Kategorie S sind solche Ereignisse zuzuordnen, die der Aufsichtsbehörde sofort gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch Ereignisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen. | |
Kategorie E | (Eilmeldung - Meldefrist: innerhalb von 24 Stunden) |
Der Kategorie E sind solche Ereignisse zuzuordnen, die zwar keine Sofortmaßnahmen der Aufsichtsbehörde verlangen, deren Ursache aber aus Sicherheitsgründen geklärt und in angemessener Frist behoben werden muß. Dies sind z.B. Ereignisse, die sicherheitstechnisch potentiell - aber nicht unmittelbar - signifikant sind. | |
Kategorie N | (Normalmeldung - Meldefrist: innerhalb von 5 Tagen) |
Der Kategorie N sind Ereignisse von untergeordneter sicherheitstechnischer Bedeutung zuzuordnen. Diese Ereignisse gehen im allgemeinen nur wenig über routinemäßige betriebstechnische Ereignisse hinaus. Sie werden erfaßt und ausgewertet, um eventuelle Schwachstellen bereits im Vorfeld zu erkennen. | |
Kategorie V | (Vor Beladung des Reaktors mit Brennelementen - Meldefrist: innerhalb von10 Tagen) |
Der Kategorie V sind alle meldepflichtigen Ereignisse während der Errichtung eines Kernkraftwerkes zuzuordnen, über die die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf den späteren sicheren Betrieb der Anlage informiert werden muß. |