Februar 2002

020209

ENERGIE-CHRONIK


EU-Kommission verlängert Öko-Steuer-Befreiungen

Im Streit um die Verlängerung der Teilbefreiungen von der Öko-Steuer (011106) haben sich EU-Kommission und Bundesregierung auf einen Kompromiß geeinigt: Die Kommission genehmigte am 13. Februar zwar die beantragte zehnjährige Verlängerung der Steuerermäßigung für Industrie, Land- und Forstwirtschaft, beschränkte aber die ebenfalls beantragte Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs für besonders energieintensive Branchen auf fünf Jahre. Damit können die Teilbefreiungen wie geplant in Kraft bleiben. Ohne Verlängerung wäre die EU-Genehmigung am 31. März 2002 ausgelaufen.

Ebenfalls über zehn Jahre verlängert wurden die steuerliche Begünstigung der Nutzung von Öl und Gas in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die 50prozentige Befreiung von der Stromsteuer für Schienenfahrzeuge und die 50prozentige Befreiung des öffentlichen Personennahverkehrs von der Mineralölsteuer auf Kraftstoffe.

Koppelung mit Klimaschutz-Verpflichtungen

Wie es in der Pressemitteilung der Kommission weiter heißt, haben die deutschen Behörden zugesagt, den Spitzenausgleich bereits im Jahr 2004 zu beenden, falls sich bis dahin absehen läßt, daß die Industrie die für das Jahr 2005 zugesagte Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen (001010) nicht erfüllen kann. Andererseits stellte die Kommission eine weitere Verlängerung der Maßnahme um zehn Jahre in Aussicht, sofern die Umweltschutzleitlinien erfüllt sind. Dies setze voraus, "daß Umweltschutzziele vereinbart werden, die eine ausreichende Gegenleistung für die Steuerbefreiung darstellen, und daß die Nichteinhaltung der vereinbarten Ziele durch einen Sanktionsmechanismus bestraft wird".

Die 80prozentige Steuerbefreiung für Industrie, Land- und Forstwirtschaft bei Heizöl und Strom hält die Kommission für unproblematisch, da der von den Unternehmen zu entrichtende Steuersatz höher sei als der gemeinschaftliche Mindestsatz der harmonisierten Steuer auf Heizöl und trotz der Ermäßigung weiterhin ein Anreiz zum Energiesparen bestehe.

Stromsteuersätze
   1. 4. 1999  1. 1. 2000  1. 1. 2001 1. 1. 2002  1. 1. 2003 
   DM je Megawattstunde Euro je Megawattstunde 
Regelsteuersatz  20,00  25,00  30,00  17,90  20,50 
erm. Steuersatz für Nachtspeicherheizungen und ÖPNV* 10,00  12,50  15,00  9,00  10,20 
Industrie, Land- und Forstwirtschaft  4,00  5,00  6,00  3,60  4,10 

*Vor dem 1. 4. 1999 installierte Nachtspeicherheizungen und Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme der betriebsinternen Werkverkehre und Bergbahnen