Juli 2001 |
010706 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesumweltministerium hat am 9.7. den Entwurf für ein neues Atomgesetz (siehe PDF-Datei) vorgelegt. Er soll den Kernenergie-Kompromiß umsetzen, auf den sich Bundesregierung und Kernkraftwerksbetreiber im Juni vorigen Jahres geeinigt haben (000601). Unter anderem werden Restlaufzeiten für Kernkraftwerke festgelegt und die Entsorgung radioaktiver Abfälle auf die direkte Endlagerung beschränkt. Vor der weiteren Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung und vor Beginn der parlamentarischen Beratungen haben Verbände und Fachkreise bis zum 2.8. Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen veranstaltet das Bundesumweltministerium am 6.8.eine Verbändeanhörung in Bonn. Das Bundeskabinett wird den Gesetzentwurf voraussichtlich im September beraten. Anschließend wird er Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
Am 1.8. tritt die novellierte Strahlenschutzverordnung in Kraft. Den zahlreichen Änderungswünschen des Bundesrats ( 010518) hatte das Bundeskabinett am 11.7. zugestimmt.