September 2000 |
000903 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundesumweltministerium hat den "Entwurf
eines Gesetzes zur geordneten Beendigung der Atomenergienutzung
zur Erzeugung von Elektrizität" ausgearbeitet, der das
Atomgesetz gemäß dem zwischen Bundesregierung und Stromwirtschaft
vereinbarten Kernenergie-Kompromiß (000601) novelliert. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr mit
den beteiligten Verbänden und Firmen abgestimmt werden und
im Sommer nächsten Jahres in Kraft treten. Er sieht vor,
dass die Berechtigung zum Betrieb eines Kernkraftwerks automatisch
erlischt, wenn die festgesetzte Reststrommenge erzeugt ist. Die
Betreiber müssen die erzeugten Strommengen monatlich melden
und testieren lassen. Die Übertragung von Strommengen eines
neueren Kernkraftwerks auf ein älteres soll nur mit Zustimmung
der Bundesregierung möglich sein. Infolge des automatischen
Erlöschens der atomrechtlichen Genehmigung hätten einzelne
Bundesländer keine Handhabe, um gegen die Stillegung eines
Kernkraftwerks gerichtlich vorzugehen (Handelsblatt, 7.9..; FR,
7.9.).