Februar 2000 |
000214 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundesrat hat am 4.2. die Bundesregierung aufgefordert, die Genehmigungspflicht für die Tarifstrompreise nach § 12 BTOElt aufzuheben und auch andere untergesetzliche Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes den veränderten Marktbedingungen anzupassen. Die Bundesregierung soll in diesem Zusammenhang prüfen, ob die neue Verbändevereinbarung zur Durchleitung (991201) einen funktionierenden Wettbewerb auch im bisherigen Tarifkundenbereich gewährleistet. Sie soll ferner darauf hinwirken, dass die Bestimmungen der Verbändevereinbarungen zur Vereinfachung der Belieferung von Privat- und Kleingewerbekunden zügig umgesetzt werden. Der Bundesrat hält eine Stellungnahme der Bundesregierung bis zur Sommerpause für erforderlich.
Zur Begründung wird angeführt, dass die anfangs befürchteten Nachteile für Tarifkunden bei der Liberalisierung des Marktes nicht eingetreten seien. Die Genehmigungspflicht für Stromtarife habe damit ihren Sinn verloren (siehe auch 991217).