Seit 14 Jahren dekretiert das "Bundesgleichstellungsgesetz" (BGleiG)
in § 1 Abs. 1: "Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen
die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck
bringen." Das klingt gut, ist es aber nicht. Das Ergebnis war vielmehr
eine behördlich sanktionierte Massenvergewaltigung der deutschen Sprache.
Zumindest in amtlichen Texten wimmelt es seitdem nur so von Doppelkonstruktionen
wie "Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher" (siehe 081203).
Der sprachliche Schwulst und Schwachsinn, den die Hexenjagd auf das "generische Maskulinum" hervorgebracht hat, scheint mittlerweile dem Gesetzgeber selber auf den Geist zu gehen. In der Neufassung der Systemstabilitätsverordnung wurde jedenfalls auf die geschlechtliche Verdoppelung "Anlagenbetreiberin und Anlagenbetreiber" bewußt verzichtet. Zur Begründung heißt es:
... werden die Begriffe "Anlagenbetreiberin und Anlagenbetreiber" aus Gründen der besseren Lesbarkeit der Verordnung zu dem Begriff "Betreiber von Anlagen" zusammengefasst. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung sind weitere Konkretisierungen der betroffenen Anlagen erforderlich. Die ausführlichere Wendung "Anlagenbetreiberin und Anlagenbetreiber" würde im weiteren Verlauf zu einer nur schwer lesbaren Fassung der Verordnung führen.
Der Verzicht auf die geschlechtliche Verdoppelung ist sicher löblich. Die meisten Gesetzestexte sind ohnehin kaum lesbar, und wenn man sie dann noch mit irrwitzigen sprachlichen Exerzitien belastet, werden sie vollends ungenießbar. Aber weshalb wird nicht wieder schlicht vom "Anlagenbetreiber" gesprochen? Ist der "Betreiber von Anlagen" etwas anderes, abgesehen davon, daß er sprachlich holpriger daherkommt?
Und weshalb findet man weiterhin solche Lindwürmer wie "Installateurin oder Installateur oder Angestellte oder Angestellter eines Installationsunternehmens"? Muß wirklich ständig in Erinnerung gebracht werden, daß man als "Angestellte oder Angestellter oder Beauftragte oder Beauftragter von Wechselrichterherstellern" dem einen oder dem anderen Geschlecht angehören kann?
Irgendwie scheint die Rebellen auf halbem Wege der Mut verlassen zu haben. Sie trauen sich offenbar nur, den aus § 1 Abs. 1 BGleiG resultierenden Schwachsinn dort in Frage zu stellen, wo die Anlagenbetreiber oder Netzbetreiber ohnehin juristische Personen sind. Und die sind dann als GmbH oder AG sowieso nicht mit dem Makel des generischen Maskulinum behaftet, dem die Gender-Salafisten den Heiligen Krieg erklärt haben. Bis die Vernunft auch bei den "Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern" ankommt, wird es wohl noch einige Zeit dauern.