Die Entwicklung der deutschen Stromversorgung bis 1998
Am Anfang waren die Stadtwerke
- Überlandzentralen schlossen Lücken
- Die Herausbildung der Verbundebene
- Konzessions- und Demarkationsverträge
- Dreistufiges System der Stromversorgung
- Freistellung vom Kartellverbot
RWE errichtete die erste "Verbundleitung"
- Verkaufte Tochter übernahm ihre Mutter
- Hugo Stinnes holte die Kommunen mit ins Boot
Westfälische Städte gründen VEW
- Preußischer Landrat als Initiator
- Frühe Pläne für Zusammenschluß mit RWE
- Aus dem kommunalen "ElektrizitätsVerband" wird eine Aktiengesellschaft
Der "Elektrofrieden" ermöglichte den weiteren Ausbau des Verbundsystems
- Der preußische Staat gründet 1927 die PreussenElektra
- Die letzten Claims werden abgesteckt
- Verbindung von Wasserkraft und Kohle angestrebt
- Erster und zweiter "Elektrofrieden"
In Baden übernahm der Staat die Regie
- Die "vaterländischen Wasserkräfte" sollten nicht privaten Interessen ausgeliefert werden
- Landtag beschloss 1921 die Gründung des Badenwerks
Kommunale Vielfalt in Württemberg
Im "Bayernwerk" blieben Lücken
Das Reich scheiterte mit seinen Monopolplänen, betätigte sich aber erfolgreich als Stromproduzent
- Gesetz zur Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft gelangte nie zur Ausführung
- Reichsregierung übernahm von der AEG die Elektrowerke AG
Das Energiewirtschaftsgesetz von 1935
Die Stromwirtschaft der neuen Länder wird ebenso gegliedert wie im Westen
- Fast hätten RWE, PreussenElektra und Bayernwerk alles übernommen
- Kommunen verlangten erfolgreich ihre Stadtwerke zurück
- Dreistufige Struktur wie im Westen
- Zahl der Regionalversorger mehr als halbiert
Die Strom-Landschaft beim Inkrafttreten der Liberalisierung 1998
- Acht Verbundunternehmen
- Achtzig Regionalversorger
- Über 900 Stadtwerke
- Begrenzter Wettbewerb in Teilbereichen
- Bei den Anteilseignern dominierten Gemeinden, Länder und Bund
- Eigenerzeugung von Industrie und Bahn
Links – Literatur
Editorischer Hinweis
(Datum der Veröffentlichung u.ä.)