Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie Dr. Werner Müller anlässlich des VDEW-Kongresses "Strommarkt Deutschland - Energie für Europa" zum Thema "Die Energiepolitik der Bundesregierung" am 31. Mai 2001 in Hamburg

Anrede

I. Deutschland ist der Markt mit der höchsten Stromnachfrage in der EU.

Und der deutsche Strommarkt ist nicht nur groß.

Er ist auch offen und deshalb besonders attraktiv: geradezu ein Mekka für neue Anbieter aus dem In- und Ausland.

Wen wundert es da, wenn in Brüssel besonders häufig Beschwerden über Probleme bei der deutschen Marktöffnung landen.

Nur dort, wo Hausaufgaben gemacht werden, kann Brüssel diese kontrollieren. So habe ich bisher argumentiert - und zwar mit gutem Gewissen.

Denn die Erfolge der Liberalisierung "Made in Germany" sind unübersehbar:

Die Unternehmenslandschaft ist ausgesprochen bunt und vielfältig: Eine Fülle auch neuer Anbieter "bewirbt" sich um die Stromkunden, neue Dienstleistungsangebote bereichern den Markt, und gleich zwei Strombörsen tragen zur Transparenz der Preise bei.

Stichwort Strompreise: Sie sind insbesondere für Unternehmenskunden erheblich gesunken.

Lag Deutschland vor wenigen Jahren noch ganz hinten in der EU, so liegt es jetzt an der Spitze: Nirgendwo sind die Industriestrompreise günstiger als bei uns.

Auch Privatkunden registrieren zunehmend, dass Stromsparen die Haushaltskasse schont, Stromwettbewerb aber auch.

Dank dieser Erfolge hatte ich in den Diskussionen mit Brüssel bisher einen guten Stand:

Ich konnte darauf verweisen: Unsere Wirtschaft organisiert den Stromwettbewerb selber, wir brauchen dazu keine neue Bürokratie.

Ich bin übrigens ziemlich sicher: Mit einer staatlichen Regulierungsbehörde hätten wir nicht so große Strompreissenkungen in so kurzer Zeit erreicht, denn dafür ist eine Behörde zu langsam.

Auch das sage ich in Brüssel.

II. Aber der Gegenwind aus Brüssel wird schärfer:

Die Kommission hat bekanntlich einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der in puncto Regulierung sehr weit geht: von zwingender ex ante-Preiskontrolle ist da die Rede und sogar eine Art europäische Super-Regulierungsbehörde soll installiert werden.

Um das zu kontern - sprich: unser System der Selbstregulierung zu verteidigen ? braucht der Wirtschaftsminister vor allem eins: Gute Nachrichten aus der Branche und gute Nachrichten über die Branche.

Und die sollten lauten: Auch Privatkunden treffen auf keinerlei Hindernisse, die Vorteile der Liberalisierung in Anspruch zu nehmen ? das ist schließlich ihr gutes Recht.

Aber was passiert statt dessen?

Während ich mich in Brüssel gegen erhebliche Widerstände für den verhandelten Netzzugang einsetze, quillt mein Schreibtisch in Berlin vor Beschwerden nur so über.

Industriekunden mit Know-how und Rechtsabteilung im Rücken freuen sich über nahezu halbierte Stromrechnungen, während private Kunden offenbar in einen Dschungel undurchsichtiger Machenschaften geschickt werden.

Wer sich über Probleme beim Wechseln beschwert, wird als Querulant abgestempelt, denn schließlich müsse der Kunde einsehen, der Anbieterwechsel sei kompliziert, verursache hohe Kosten, sei grundsätzlich ebenso überflüssig wie unerwünscht.

Und wer dennoch den Anbieter wechseln will und dabei auf Probleme stößt, hat ? logisch konsequent ? auch immer selber schuld.

Meine Damen und Herren, nennen Sie mir eine Branche, die mit dem Konzept "Wenn etwas nicht klappt, ist der Kunde schuld" auf Dauer Erfolg hätte!

Das funktioniert auf Dauer weder nach Marktgesetzen noch ist es politisch tolerabel.

III. Was ein Privatmensch oder kleiner Unternehmer, der kein schlimmeres Vergehen plant als den Wechsel seines Stromanbieters, momentan so erlebt, dazu vielleicht mal ein paar Kostproben in Form von Einzelbeispielen aus der BMWi-Eingangspost der letzten Monate.

1. Beispiel:

Ein Stadtwerk startete mit der Forderung in den Wettbewerb, dass der wechselwillige Privatkunde die einwilligende Unterschrift des Grundstückseigentümers vorzulegen habe, und zwar bitteschön notariell beglaubigt!

Frage: Soll man sich darüber freuen, dass der wechselwillige Privatkunde nicht auch noch die Genehmigung des Bundespräsidenten braucht?

2. Beispiel:

Dasselbe Stadtwerk wollte von Privatkunden wissen, ob der vom neuen Lieferanten bezogene Strom auch aus Ländern stammt, die den gleichen Liberalisierungsstand haben wie Deutschland.

Frage: Wollte sich ein Energieversorger da von einem Privatkunden endlich einmal erklären lassen, wie man schmutzigen Strom erkennt?

3. Beispiel:

Wiederum dasselbe Stadtwerk forderte von einem Privatkunden, dass dessen Bilanzkoordinator eine Liefergarantie gibt.

Frage: Hatten Sie zu Hause schon einmal Besuch von Ihrem Bilanzkoordinator?

4. Beispiel:

Einige EVUs drohen offen oder subtil verpackt, Privatkunden den Strom abzustellen.

Frage: Hat die VDEW dieses Risiko im Auge gehabt, als sie Herrn Sloterdijk bat, über die Risiken in der Komfortgesellschaft zu sprechen?

5. Beispiel:

Ein Versorger weist einen Wechselwilligen auf die drohende Insolvenz des neuen Anbieters hin.

Es gebe aber andere - solvente - Anbieter; man habe eine entsprechende Liste.

Frage: Warum weigert sich der Versorger diese Liste auf Bitten zuzusenden?

6. Beispiel:

Ein Kunde schrieb mir, er habe nach korrekter Kündigung einen neuen Stromlieferanten und zahle deshalb begreiflicherweise an sein örtliches Stadtwerk nur noch das bezogene Gas.

Das Stadtwerk aber bucht die bezahlten Gasrechnungen unter "Strom" und mahnt nun Gasschulden an.

Frage: Bedeutet bei Querverbund der Wechsel des Stromlieferanten, dass man Gasschuldner wird?

7. Beispiel:

Besonders häufig beklagen sich Privatkunden darüber, dass sie beim ersten Druck auf den Lichtschalter einer neuen Wohnung dem örtlichen Versorger gleich für ein Jahr ins Netz gegangen sind.

Nicht mehr alle Versorger berufen sich auf dieses Relikt aus Monopolzeiten, aber genug, um ärgerlich sein.

Ich bin nun kein Marketingfachmann, aber ich wage mal die Prognose: Die Freude an diesem Kunden wird wohl maximal ein Jahr währen.

Frage: Was fällt dem Versorger nach Ablauf des Jahres ein?

8. Beispiel:

Wenn ein Neulieferant sein Geschäft beendet, das rechtzeitig vorher dem lokalen Altversorger anzeigt und mitteilt, dass seine Kunden mit Kundenzustimmung zu
 einem anderen Versorger gewechselt sind, so behaupten lokale Altversorger, dass zwischendurch eine Notstromversorgung geliefert werden muss; - ergo der Kunde erst mal wieder für 12 Monate beim Altversorger verbleiben muss.

Frage: Muss man so aus der Not eine Tugend machen?

9. Beispiel:

Einigen wechselwilligen Kunden wird unter Hinweis auf die Fusion ihres Altversorgers die bereits erfolgte Kündigung quasi "aberkannt".

Frage: Sind das die berühmten Synergieeffekte, mit denen Fusionen begründet werden?

10. Beispiel:

Viele Stromkunden haben mit zweifachen Rechnungen zu kämpfen: Sie sollen den Strom sowohl beim Altversorger als auch beim neuen Lieferanten bezahlen.

Besonders prekär wird das, wenn der Altversorger das Gespräch darüber sowohl mit dem Kunden als auch mit dem neuen Lieferanten verweigert.

Frage: Ist das ein neues Verständnis von doppelter Buchführung?

11. Beispiel:

Ein Kunde bezieht über zwei Verträge und zwei Zähler Tagstrom und Speicherheizungsstrom.

Für den Tagstrom wechselt der Kunde den Lieferanten.

Daraufhin kündigt ihm der Altversorger den Sondervertrag für die Speicherleitung.

Frage: Ist nur ein frierender Kunde auch ein zufriedener?

Ich könnte die Zahl der Beispiele beliebig verlängern, gestatte mir aber jetzt besonders häufige Beschwerden bzw. Darstellungen unseriösen Verhaltens zu typisieren.

Dschungel-Komplex A "Die Kündigung":

Selbstredend muss ein Wechselwilliger beim Altversorger kündigen.

Ehe das aber gelingt, sind oft noch etliche Hürden zu überwinden.

Der Altversorger bestreitet den Erhalt, behauptet nach Monaten einen Formfehler, sei es, dass die Kundennummer nicht angegeben ist, oder in der zehnziffrigen Kundennummer ein Zahlendreher auftaucht, sei es, dass vor Jahren der Ehemann den Vertrag geschlossen, jetzt aber die Ehefrau gekündigt hat.

Jedenfalls erfährt der Wechselwillige, meist längst Gewechselte nach Monaten, oft durch Erhalt einer Jahresschlussrechnung, dass er noch Kunde des Altversorgers sei, dort Stromkosten schulde, obwohl er monatlich an den Neuversorger bezahlt hat und dass Mahnverfahren und Abschaltung drohen.

Damit das, meine Damen und Herren, zwischen uns klar ist, ich bin nicht gewillt, das weiter hinzunehmen

Dschungel-Komplex B "Der Wohnungswechsel/Umzug"

Wenn ein Kunde, insbesondere wenn bereits von einem überregionalen Stromhändler versorgt, seine Wohnung wechselt, kann er was erleben.

Immerhin zieht jährlich rund ein Zehntel der Haushalte um.

Selbst wenn der Kunde vor Bezug der neuen Wohnung dem dortigen Ortsversorger mitteilt, dass er einen anderen Versorger hat und wünscht, wird er häufig vom Ortsversorger für mindestens ein Jahr vereinnahmt.

Gleiches geschieht mitunter, obwohl der überregionale Händler dem Ortsversorger den Zuzug seines Kunden rechtzeitig anzeigt.

Auch dieses, meine Damen und Herren, bin ich nicht gewillt weiter hinzunehmen.

Dschungel-Komplex C "Der EDV-Salat"

Viele Ortsversorger/Netzbetreiber entschuldigen Probleme mit wechselwilligen Kunden bei hartnäckiger Hinterfragung mit EDV-Problemen.

Anmeldungen an die Stromnetze der Netzbetreiber werden verschleppt, nicht bestätigt oder aus verschiedensten Gründen verhindert.

Vertrieb und Netzmanagement vieler Lokalversorger arbeiten bewusst oder unbewusst nicht Hand in Hand.

Etliche Bürger haben mir einen monatelangen Papierkrieg zwischen Ortsversorger, Neuversorger und Kunde gesandt.

Einerseits hat der Ortsversorger dem Neuversorger den Kunden zur Belieferung bestätigt, andererseits schreibt der Vertrieb des Ortsversorgers Mahnungen, Drohungen etc.

Dem Neuversorger werden oftmals Abrechnungen gesandt, denen wesentliche Informationen fehlen, wie Verbräuche, Zählerstände, Abnahmestelle und Kundennummer.

Auch hier werden oft EDV-Probleme des Ortsversorgers angegeben.

Meine Damen und Herren, es sollte klar sein, dass Versäumnisse des Ortsversorgers nicht zu Lasten von Kunde und Neuversorger und ferner nicht zu Lasten des Wettbewerbs gehen können.

Dschungel-Komplex D "Kosten für Netznutzung etc."

Dieses ist ein Komplex, der beim Kartellamt und im BMWi zu viel Post führt.

Und der ist zu entnehmen ist, dass Netznutzungskosten in Rechnung gestellt werden, die über, teils beim doppelten über den Endverbraucherpreisen des Ortsversorgers liegen.

Und dies - wohlgemerkt - ohne die Strombeschaffungskosten des Neulieferanten.

Hinzu kommt die Problematik von Wechselgebühren und von Zählerkosten.

Meine Damen und Herren, was hierzu im Markt praktiziert wird, ist nicht tolerabel und fordert die Politik heraus.

IV. Ich verlasse jetzt den Dschungel und bitte insgesamt um Ihr Verständnis, wenn ich die Gelegenheit Ihrer Jahrestagung dazu nutze, Ihnen deutlich zu machen, dass das Praktizieren von Wettbewerb auf Basis der Verbändevereinbarung noch nicht störungs- und beschwerdefrei funktioniert.

Gelegentlich fehlt es an der Akzeptanz von Wettbewerb und staatsfreier Selbstregulierung überhaupt.

Deutlicher als mit den Worten eines bayerischen Stadtwerke-Chefs kann man das nicht verdeutlichen, der einem großen Stromhändler schriftlich mitteilte: "Bitte gehen Sie davon aus, dass wir mit Ihnen weder konstruktiv noch vertrauensvoll zusammenarbeiten wollen".

Es sollte klar sein, dass staatliche Regulierung die zwingende Folge wäre, wenn das die allgemeine Grundeinstellung zur Chance der Selbstregulierung auf Basis der Verbändevereinbarung sein sollte.

Aber so weit muss es nicht kommen; und das liegt zuerst in Ihrer Hand.

Sie müssen sich dem Wettbewerb stellen, wenn Neulieferanten und Kunden ihr Recht auf Wettbewerb wahrnehmen.

Meine Damen und Herren, genauso wenig, wie man unzufriedene Privatkunden als Querulanten diffamieren sollte, genauso wenig sollte die Unzufriedenheit neuer Wettbewerber mit dem Vorwurf mangelnder Professionalität weggewischt werden.

Jeder Kommunikationsfachmann wird Ihnen sagen: Damit laden Sie das geneigte Publikum ein, die Schiedsrichterrolle zu übernehmen.

Und das Urteil dürfte nicht zugunsten der Branche ausfallen.

Nein, die genannten Schikanen, Wechselgebühren, Begrüßungsgelder, Verhandlungsverweigerungen, überhöhte Netznutzungsentgelte - das alles muss benannt werden als das, was es ist: Maßnahmen zur Verhinderung des Wettbewerbs!

Und wenn die Branche sich dieser Probleme zu entledigen versucht mit dem Hinweis, das seien alles bedauerliche Einzelfälle, ansonsten sei man auf gutem Wege, so ist eines doch gewiss: Die Wirkungen dieser "Einzelfälle" fallen auf die gesamte Branche zurück.

Und offenbar sind es auch deutlich mehr als Einzelfälle!

Auch juristische Spitzfindigkeiten helfen da nicht weiter: Selbst wenn manche der genannten Praktiken noch legal und rechtens sein sollten, so bleibt doch die völlig verheerende Signalwirkung.

Reihenweise Beschwerden, unzufriedene Kunden, Wettbewerber, die man am langen Arm verhungern lässt - das alles prägt nicht nur das Bild der Branche.

Es prägt auch das Image des Instrumentes Verbändevereinbarung.

Man kann möglicherweise mittelfristig Kunden zum Bleiben zwingen - das Image nicht.

Und die über die Branche gesendeten Signale sehe ja nicht nur ich - die werden auch in Brüssel sehr aufmerksam registriert.

Die EU-Kommission sieht sich bestätigt: Eine staatliche Regulierung ex ante ist notwendig.

Meine Damen und Herren, gerade auch die deutsche Stromwirtschaft muss hierzu die überzeugenden Gegenargumente liefern.

Sollte sich die EU-Kommission mit ihrer Auffassung durchsetzen, kann ich Ihnen eins versprechen:

Die Deutschen sind gute Europäer.

Anders als andere werden wir dann die Brüsseler Vorgaben auch exekutieren!

V. Die Probleme habe ich Ihnen hoffentlich plastisch gemacht.

Sie in den Griff zu kriegen - dafür bleibt nicht mehr viel Zeit.

Ich erwarte, dass Sie Ihren eigenen Anspruch, sich selbst besser "regulieren" zu können, als es der Staat je fertig brächte, auch einlösen.

Bald.

Dazu gehört zum einen , dass die VV II kundenfreundlicher wird.

Die Kartellbehörden haben Wechselgebühren und den Zwang zum Abschluss von Netznutzungsverträgen ausschließlich mit dem Endkunden als in aller Regel kartellrechtswidrig gebrandmarkt.

Die Branche sollte sich kein Regelwerk geben, das dem widerspricht.

Um die Kundenfreundlichkeit abzusichern, erwarte ich zweitens , dass bei den Verhandlungen über eine Neuauflage der VV II die privaten Nachfrager nicht weiter außen vor bleiben.

Machen Sie die Verbraucherverbände zu Ihrem Partner - dann werden sich viele der von mir heute angesprochenen Probleme wahrscheinlich schnell erledigen.

Und drittens erwarte ich, dass eine neu aufgelegte Verbändevereinbarung niedrigere und diskriminierungsfreie Netzpreise bringt.

Das Vergleichsmarktkonzept darf nicht länger nur auf geduldigem Papier stehen - es muss mit Leben gefüllt werden.

Natürlich darf nicht Schlendrian mit Schlendrian verglichen werden.

Vergleiche "über den deutschen Tellerrand hinaus" sind da eine bewährte Strategie.

Ich habe aber nicht nur Forderungen an die Branche.

Selbstverständlich wird auch die Politik ihre Hausaufgaben machen.

1.Die Verträge für die ehemaligen Tarifkunden müssen handhabbarer werden - wir brauchen eine Standardisierung in diesem Bereich.

2.Und auch die leidige Jahresfrist soll nicht länger als Wechselhindernis missbraucht werden können.

3.Ebenso stehen die Haftungsregelungen und die jetzigen Haftungsfreigrenzen auf dem Prüfstand.

Wir sind dabei, die entsprechenden untergesetzlichen Rahmenbedingungen des Energiewirtschaftsgesetzes zu prüfen mit dem Ziel, sie an die neue Welt und an bisherige Beobachtungen anzupassen.

Aber wir werden nicht nur alte Verordnungen an die neue Welt des Wettbewerbs anpassen. Wir werden auch das bestehende kartellrechtliche Handwerkszeug wirksamer machen.

So werde ich die Kapazitäten des Bundeskartellamtes erweitern, damit es mit den Problemen Schritt halten kann.

Meine Damen und Herren,

Vergleiche dürfen sich nicht am Fußlahmen orientieren.

Wenn ich betone, dass sich die deutschen Wettbewerbserfolge beim Strom im EU-weiten Vergleich mehr als sehen lassen können, dann vergleiche ich uns mit den Besten.

Ich finde - bei aller berechtigten Kritik aus Brüssel - ist ein solcher selbstbewusster Hinweis gelegentlich auch erlaubt.

VI. Als größter Strommarkt Europas und Handelsplatz in zentraler Lage haben gerade wir Deutschen ein vitales Interesse an einem funktionsfähigen Binnenmarkt mit fairen Rahmenbedingungen.

Nur so kann Chancengleichheit für die deutschen Energieversorger erreicht werden.

Und deshalb bleibt es für die deutsche Politik ein zentrales Anliegen, die Öffnung und Integration der europäischen Strom- und Gasmärkte voranzutreiben.

Unter fairen Wettbewerbsbedingungen verstehe ich, dass Wettbewerbsverzerrungen, die aus dem bislang noch unterschiedlichem Tempo der Marktöffnung in Europa resultieren, baldmöglichst der Vergangenheit angehören.

Die Kommission will nun den dirigistischen Weg gehen:

Sie hat im März weitreichende Vorschläge zur Änderung der Richtlinien für Strom und Gas vorgelegt, die die zwingende Einrichtung eines nationalen Regulators beinhalten.

Außerdem hat die Kommission eine Verordnung zur Tarifierung grenzüberschreitender Stromlieferungen vorgestellt.

Diese Vorschläge - würden sie realisiert - liefen auf einen Systemwechsel in Deutschland hinaus.

Und sie würden - solange wir noch keine gleichgewichtige Marktöffnung in Europa haben - Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten deutscher Unternehmen nicht nur zementieren, sondern sogar noch verstärken.

Und deshalb steht die Bundesregierung diesen Brüsseler Plänen auch äußerst kritisch gegenüber.

Das Ziel unserer Politik ist klar: ein diskriminierungsfreier Wettbewerb in einem vollständig liberalisierten EU-weiten Markt.

Wer hier spanischen Strom haben will, soll ihn bekommen, und wer in Paris deutschen Strom will, der soll ihn ebenfalls bekommen.

Bei den Mitteln aber sollte der bewährte europäische Grundsatz der Subsidiarität gelten.

Wir haben hier eine traditionell vielfältige Energieversorgungsstruktur und versprechen uns deshalb von einer ex ante-Regulierung nicht die Durchschlagung des gordischen Knotens.

Wir fürchten schlicht mehr Schwerfälligkeit: Fußfesseln für eine Branche, die gerade dabei ist, sich freizuschwimmen.

Wir haben ein ausgesprochen dezentrales System mit Hunderten von Unternehmen - andere Länder haben andere gewachsene Strukturen - Stichwort: service publique.

Natürlich dürfen solche nationalen Interessen nicht dauerhaft zum Bremsklotz für den Wettbewerb werden.

Niemand darf sich der Öffnung seiner Märkte auf Dauer mit dem Argument widersetzen: "Das war bei uns immer schon so, und das bleibt auch so!"

Aber Strukturunterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten müssen in einer Übergangsphase hin zu einem europäischen Wettbewerb zumindest berücksichtigt werden.

Starre Systeme von oben könnten sonst in Entwicklungen münden, die niemand will.

Und um nichts anderes hat Deutschland die Kommission beim letzten Energierat in Brüssel gebeten:

Wenn die Kommission das aus deutscher Sicht durchaus erfolgreiche Modell des verhandelten Netzzugangs zu den Akten legen will, dann braucht sie dafür schon schlagende Argumente - sprich: wir erwarten einen soliden Vergleich aller praktizierten Netzzugangsmodelle in Bezug auf ihre realen Wettbewerbsergebnisse.

Meines Erachtens sollte die Kommission nicht nur zurückhaltend damit sein, ein äußerst lebendiges Netzzugangsmodell wie das deutsche vorschnell für tot zu erklären.

Auch die Verordnung der Kommission für grenzüberschreitende Stromlieferungen widerspricht deutschen Interessen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass durch eine Regelung für grenzüberschreitende Transporte Anreize für eine verbrauchsnahe Stromerzeugung gesetzt werden müssen, wie sie sich in Deutschland bewährt hat.

Meine Damen und Herren, insgesamt gilt: die Brüsseler Vorschläge sind ein Paket, das als Ganzes zu verhandeln ist.

Qualitative Veränderungen der Liberalisierungspolitik werde ich solange nicht mittragen, wie die vollständige Marktöffnung in Europa nicht gesichert ist.

Und sollte es auf diesem Feld nicht vorangehen, werden wir Konsequenzen ziehen müssen.

Nachteile für diejenigen, die sich dem Wettbewerb besonders beherzt stellen, will ich jedenfalls nicht noch vergrößern.

Die deutschen Interessen in Brüssel zu vertreten, erfordert gelegentlich Kampfgeist.

Für chancengleichen Wettbewerb in Europa kämpft es sich allerdings wesentlich leichter, wenn man chancengleichen Wettbewerb zu Hause vorweisen kann.

In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Unterstützung.

Vielen Dank!