Netzzugang und Netznutzungsentgelt
(Stand März 2007)
Das Netz stellt ein „natürliches Monopol“ dar
– Früher gehörte das Netz zum Stromversorger wie die Schienen zur Eisenbahn
– Die Sonderstellung der Stromversorgung wurde als völlig normal empfunden
– Die Stromversorgung gerät ins Visier der Deregulierungs-Kommission
– Die EU-Richtlinie zur Liberalisierung
– Deutschland ist Vorreiter und Schlußlicht zugleich
Von der Durchleitung zur „Netznutzung“
- Strom kann eigentlich gar nicht „durchgeleitet“ werden
- Der alte Begriff war technisch immer fragwürdig und verlor nun auch ökonomisch seine Grundlage
Mit Mängeln behaftet: Das EnWG von 1998
- Der „verhandelte Netzzugang“ bleibt eine deutsche Besonderheit
- Die Liberalisierung scheitert auf halbem Wege
- Unabhängigkeit des Netzbetriebs nicht gewährleistet
- Formale Gleichbehandlung von Wettbewerbern schließt Diskriminierung nicht aus
Die 1. VV wird vom Marktgeschehen überrollt
- Das alte Konzept der „Durchleitung“ erweist sich als nicht mehr zeitgemäß
Die 2. VV macht die „Durchleitung“ zur „Netznutzung“
- Lastprofile vereinfachen Belieferung von Kleinkunden
- Bilanzkreise ermöglichen Saldieren von Entnahmen und Einspeisungen
- Einteilung in zwei Handelszonen bald gegenstandslos
- Verzicht auf Papierkrieg und Wechselgebühren
- Lieferantenwechsel weiterhin problematisch
- Konfliktstoff-Katalog der Kartellbehörden
Die 3. VV verwirklicht das "Vergleichsmarktkonzept"
- Langes Tauziehen um Preisfindungsprinzipien
- 18 Strukturklassen für Netzbetreiber ermöglichen Preisvergleich
- Schlichtung auf freiwilliger Basis
- Kritik am Vergleichsmarktkonzept
- Die VV-Regeln zur Ermittlung der Netznutzungsgebühr
– Der „Gleichzeitigkeitsgrad“ korrigiert das Netznutzungsentgelt
Seit 2005 gibt es eine Regulierungsbehörde für Strom und Gas
- Bundesrat erzwingt wesentliche Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs
- Viele Elemente der alten Verbändevereinbarungen werden in die neue gesetzliche Regelung übernommen
- Die Voraussetzungen für den Netzzugang
- Wettbewerb bei Regelenergie ist vorläufig mehr Fiktion als Realität
- Regelenergie - Ausgleichsenergie - Verlustenergie
- Die Berechnung des Netznutzungsentgelts
– Regulierungsbehörde kürzt Netzentgelte empfindlich
– Anreizregulierung soll 2008 in Kraft treten
– Zuerst individuelle Obergrenzen für Erlöse – dann einheitliche Vorgaben für alle vergleichbaren Unternehmen
Flucht nach vorn - Brüssel dringt nun sogar auf die eigentumsmäßige Entflechtung der Netze
– Schwindendes Vertrauen in die EU
– Die Liberalisierung bewirkte in ganz Europa eine Erhöhung der Strompreise
– Richtlinien zur Beschleunigung der Binnenmärkte für Strom und Gas
– Minister entschärfen Richtlinie zur Versorgungssicherheit und Energie-Infrastruktur
– National wie international klappt es nicht mit dem Wettbewerb
– Untersuchung ergibt fünf Haupthindernisse
– Strom- und Gaskonzerne wegen Kartellverdachts durchsucht
– Kommission will den gordischen Knoten durchhauen – die eigentumsmäßige Entflechtung ist kein Tabu mehr
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