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Unabhängig vom Ozongehalt der Außenluft können an Arbeitsplätzen erhöhte Ozonwerte auftreten, wenn dort Ozon hergestellt, verwendet oder von Arbeitsgeräten abgegeben wird. In diesem Fall müssen die Grenzwerte der MAK-Liste eingehalten werden, die von der Senatskommission für gefährliche Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft jährlich herausgegeben wird. Die MAK-Liste legt für mehrere hundert Arbeitsstoffe die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration fest. Für Ozon gilt ein MAK-Wert von 200 µg/m3. Die Senatskomission hat inzwischen Ozon als Stoff mit "begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential" eingestuft. Dies gilt allerdings nur für hohe Konzentrationen von mehr als 1000 µg/m3, wie sie in Deutschland weder an Arbeitsplätzen noch in der Außenluft zu verzeichnen sind.
Die verbreitetsten Ozon-Quellen am Arbeitsplatz sind Fotokopierer und Laserdrucker. Sie arbeiten mit elektrischen Feldern, die durch Zerlegung des Luftsauerstoffs Ozon erzeugen. Wieviel davon entsteht und in die Raumluft entweicht, hängt von der Bauart der Geräte ab. Bei modernen Geräten bestehen normalerweise keine Risiken durch lokal erhöhte Ozon-Werte.