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Parallel zum Billigstrom-Angebot für Haushalte entstand ein kleiner Markt für "Ökostrom". Dabei handelt es sich um Angebote für umweltbewußte Kunden, die sich die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Wasser, Wind, Sonne, Biomasse) oder aus Kraft-Wärme-Kopplung einen Aufpreis auf die Kilowattstunde kosten lassen.
In den Medien wurde teilweise recht euphorisch über solche "Ökostrom"-Anbieter berichtet, als ob diese ihre Kunden mit einer besonderen Art von Strom versorgen würden. Faktisch laufen aber alle Modelle darauf hinaus, daß der Kunde weiterhin den üblichen Strom aus der Steckdose bezieht. Er bezahlt lediglich mit dem Strompreis einen Aufschlag, der dann dem Betrieb oder der Errichtung neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung zugute kommen soll. Im wesentlichen lassen sich drei Ökostrom-Modelle unterscheiden:
Der Kunde subventioniert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, also z.B. den Windpark eines privaten Betreibers, indem dieser den Aufpreis ganz oder teilweise für den rentablen Betrieb seiner Anlagen oder die Errichtung neuer Anlagen verwendet. Soweit der Anlagenbetreiber hier als Lieferant "sauberen Stroms" auftritt, geschieht dies rein symbolisch: Er ist faktisch nur eine Art Zwischenhändler, der Tarifkunden zur Kündigung ihrer Verträge mit dem örtlichen Versorger veranlaßt, um ihnen dann denselben Strom, den sie schon immer aus dem Netz bezogen, gegen einen Aufpreis von bis zu 8 Pf/kWh weiterzuverkaufen.
Diese Art Ökostrom bot beispielsweise die von Umwelt-Aktivisten gegründete Naturstrom AG an - ohne allerdings mit der wünschenswerten Klarheit darauf hinzuweisen, daß es sich um ein reines Subventions-Modell handelt.
Auch hier wird der Aufpreis des Kunden ganz oder zum Teil für den rentablen Betrieb oder die Neuerrichtung regenerativer Anlagen verwendete. Zusätzlich findet aber eine Durchleitung statt, d.h. der von diesen Anlagen erzeugte Strom wird annähernd zeit- und mengengleich mit dem Verbrauch der Kunden ins Netz eingespeist. Der Kunde bezieht zwar ebenfalls weiterhin denselben Strom aus der Steckdose, kann sich aber einen gewissen Zusammenhang zwischen seinem Stromverbrauch und der Förderung neuer Energien schon plastischer vorstellen als beim reinen Subventions-Modell.
Diese Art Ökostrom bot etwa die Firma "LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH" an, die im Oktober 1999 als neuer Anbieter auftrat. Zum Preis von 27,87 Pf/kWh zuzüglich einer monatlichen Grundgebühr von 9,91 DM konnten die Lichtblick-Kunden per Durchleitung "sauberen Strom" beziehen, der mindestens zur Hälfte aus regenerativen Energien und im übrigen aus erdgasbetriebenen Heizkraftwerken stammt.
Hier greift der Ökostrom- Lieferant auf bereits vorhandene Wasserkraftwerke, Windparks oder sonstige regenerative Anlagen zurück, die bisher zum allgemeinen Energie-Mix beitrugen, nun aber separat erfaßt werden. Er garantiert dem Kunden, daß seinem Verbrauch ein entsprechendes Quantum an Ökostrom-Erzeugung gegenübersteht. Solange sich der Verbrauch im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bewegt, kann ein solches Angebot sehr preisgünstig sein und sogar mit normalen Strompreisen konkurrieren.
Diese Art Ökostrom bot etwa das Bayernwerk ab November 1999 unter der Marke "Aquapower" an. Für einen Verbrauch von bis zu 4000 kWh zahlte der Kunde einen Festpreis von 995,40 Mark jährlich bzw. 82,95 Mark monatlich. Für jede weitere Kilowattstunde wurden 25 Pfennig berechnet. Der Bayernwerk-Konzern hätte zu diesen Konditionen zwei Millionen Haushalte mit "Aquapower" versorgen können, bevor die Schaffung neuer Kapazitäten erforderlich geworden wäre.
Daneben gibt es Mischformen: Beispielsweise, wenn der Betreiber eines vorhandenen Wasserkraftwerks den Ökostrom aus dieser Anlage zusätzlich veredelt, indem er das Dach des Kraftwerksgebäudes mit Solarzellen bestückt - so wie die NaturEnergie AG, die auf diese Weise das Wasserkraftwerk Grenzach-Wyhlen am Hochrhein in das "erste regenerative Doppelkraftwerk" verwandelte.
Eine besondere Mischform propagierte die E.ON Energie mit "MixPower": Kunden mit Internet-Anschluß konnten auf der E.ON-Webseite an einem virtuellen Mischpult einen Strommix aus verschiedenen Energiequellen auswählen und bestellen, wobei der Strompreis um so höher ausfiel, je mehr der Kunde auf Kernenergie verzichtete. - Verbraucherschützer kritisierten die Kampagne allerdings als "Blendwerk", weil der Kunde unabhängig vom Aufgeld immer denselben Strom-Mix aus der Steckdose beziehe und weil der Preis in jedem Falle höher sei als für günstigere Angebote aus demselben Haus.
Im Jahr 2001 trat eine EU-Richtlinie zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in Kraft, die unter anderem von den Mitgliedsstaaten verlangte, die Kriterien für die Zertifizierung von "Ökostrom" zu vereinheitlichen. Daraufhin gründeten Unternehmen der Stromwirtschaft in Brüssel eine Vereinigung für den europaweiten Handel mit "Grünstrom"-Zertifikaten, die als Renewable Energy Certificate System (RECS) bezeichnet wurde. Das System war von vornherein so angelegt, daß es nicht auf Lieferverträge ankam. Vielmehr sollte es die europaweit vorhandenen "Grünstrom"-Kapazitäten (Wasserkraftwerke, Windkraftanlagen usw.) durch Zertifikate erfassen, die dann innerhalb der Branche frei gehandelt werden können. Es ermöglicht so die Vermarktung von ohnehin vorhandenen Kapazitäten unter dem publikumswirksamen Etikett "Grünstrom", ohne daß ein eventueller Mehrpreis, den der Kunde dafür bezahlen muß, tatsächlich der Förderung der erneuerbaren Energien zugute kommt.
In ähnlicher Weise hatte schon 1999 das damalige Bayernwerk den Strom aus seinen Wasserkraftwerken als "Aquapower" vermarktet (siehe oben). Durch RECS wurde diese Art von "Grünstrom-Zertifizierung" jedoch unternehmensübergreifend und grenzüberschreitend möglich. Es war nicht einmal mehr der Abschluß eines Liefervertrags notwendig, wie dies noch 1999 die EnBW-Vertriebsfirma Yello tat, um sich mittels norwegischer Wasserkraft vom Ruch eines Atomstromanbieters zu befreien.
In der Praxis ermöglicht das Renewable Energy Certificate System (RECS) eine Art Etikettenschwindel. Zum Beispiel läßt sich damit Strom aus deutschen Kern- oder Kohlekraftwerken als Strom aus norwegischer Wasserkraft deklarieren. Das deutsche Unternehmen braucht nicht einmal einen entsprechenden Liefervertrag zu schließen. Es bedarf auch keiner physischen Verbindung der Stromnetze. Es genügt, wenn der deutsche Stromerzeuger oder -verteiler einem norwegischen Wasserkraftwerksbetreiber die entsprechende Zahl von RECS-Zertifikaten abkauft. Das Zertifikat "Strom aus Wasserkraft" wandert dann für etwa 0,05 Cent pro Kilowattstunde von Norwegen nach Deutschland. In Norwegen wäre es praktisch wertlos, weil dort ohnehin aller Strom aus Wasserkraftwerken kommt. In Deutschland aber läßt sich damit die Stromkennzeichnung zugunsten von "Ökostrom" verändern, ohne daß dem Erwerber der Zertifikate größere Kosten entstehen.
So erklärt es sich auch, daß mehrere Stromversorger ihre komplette Umstellung auf "Ökostrom" verkünden konnten. Zum Beispiel hieß es in einer Pressemitteilung der Stadtwerke Kassel: "In Kassel fließt seit 30. Oktober 2007 in allen Haushalten Naturstrom. Die Städtische Werke AG hat alle Tarifkunden umgestellt – automatisch, ohne deren Zutun und auch ohne Aufpreis." Der Mannheimer MVV-Konzern bot "Ökostrom" sogar bundesweit zum Preis des jeweiligen örtlichen Grundversorgers an.
Nach eigenen Angaben verfügte RECS international im Jahre 2008 über mehr
als 200 Mitglieder in 24 europäischen Ländern. Die Ausgabe, Verwaltung und
Entwertung der RECS-Zertifikate erfolgen ausschließlich auf elektronischem Wege
durch sogenannte "issuing bodies", die für ein bestimmtes Gebiet zuständig
sind. Als für Deutschland zuständiger "Issuing body" fungiert
das Freiburger Öko-Institut. Geschäftlich in das System eingebunden sind
ferner die Technischen Überwachungsvereine (TÜV), indem sie die Zertifizierung
besorgen.
Seit Jahr 2004 gibt es auf nationaler Ebene "RECS Deutschland" als eingetragenen
Verein. Sein Zweck ist laut Satzung "der Aufbau, die Organisation und der Betrieb
des Renewable Energy Certificate Systems (RECS) in der deutschen Domain sowie das
Vorantreiben seiner Akzeptanz und Marktverbreitung". Mitglieder sind u.a. Vattenfall,
RWE, E.ON, EnBW, EWE, Nuon, Electrabel und Statkraft. Als Hauptziel wird angestrebt,
das RECS-System, das bisher ein rein vereinsrechtliche Veranstaltung ist, zu einem
europaweit verbindlichen Handelssystem für Strom aus Erneuerbaren (EECS) zu machen.
RECS Zertifikate sollen zu einer Art Spot-Markt für regenerative Energie werden.
Es ist sogar vorgesehen, auf der Basis dieses Spot-Marktes derivative Instrumente
wie Terminkontrakte und Optionen zu handeln.
Mit dem neuen Richtlinienvorschlag zum Handel mit Herkunftsnachweisen, den die EU-Kommission im Januar 2008 vorlegte, wäre es der RECS-Lobby fast gelungen, ihre Zertifikate durch ein für alle EU-Staaten verbindliches Handelssystem ablösen zu lassen. Die Mitgliedsstaaten werden demnach verpflichtet, die in ihrem Bereich vorhandenen erneuerbaren Stromquellen auf Antrag zu zertifizieren. Diese Zertifizierungspflicht umfaßt auch Wärme- und Kältelieferungen aus erneuerbaren Quellen, soweit diese eine Leistung von mindestens 5 MW erreichen. Diese Herkunftsnachweise sollen zwischen den Mitgliedsländern gehandelt und auf die jeweilige nationale Quote für den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch angerechnet werden können, ohne daß damit eine physische Lieferung verbunden sein muß. Ferner soll es möglich sein, die nationalen Erneuerbaren-Quoten durch Importe aus Ländern außerhalb der EU zu erhöhen, sofern diese Importe aus Anlagen stammen, die nach Inkrafttreten der Richtlinie in Betrieb genommen und entsprechend der EU-Richtlinie zertifiziert worden sind.
In der ursprünglichen Fassung sah der Richtlinienvorschlag die obligatorische Einführung eines solchen Handels mit Herkunftsnachweisen vor. Damit wären die Herkunftsnachweise in Konkurrenz zu den bisherigen Förderprogrammen getreten und hätten diese ausgehebelt. Während beispielsweise in Deutschland die ganze Palette der erneuerbaren Energien durch entsprechend abgestufte Einspeisungsvergütungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefördert wird, würde der von der EU-Kommission favorisierte Handel mit "grünen Zertifikaten" vor allem den Bau von ohnehin rentablen Anlagen (Wasserkraft) oder dicht an der Schwelle zur Rentabilität befindlichen Stromerzeugungsarten (Windenergie) an billig-günstigen Standorten außerhalb Deutschlands stimulieren. Vorteilhaft wäre dies nur für die großen Energiekonzerne, die ohnehin europaweit agieren und sich dann beispielsweise Anlagen in Norwegen oder Spanien auf die Erfüllung ihres deutschen Solls anrechnen lassen könnten.
Nach heftigem Protest des "Bundesverbands Erneuerbare Energie" (BEE) sowie der von ihm vertretenen Fachverbände und Branchen intervenierte die Bundesregierung und erreichte eine Revision des Richtlinienvorschlags. Nunmehr soll jeder Staat selber entscheiden können, ob er den Handel mit "grünen Zertifikaten" zu Erfüllung seiner Klimaziele zulassen möchte. Eine Nichtzulassung soll allerdings nur dann möglich sein, wenn sie zur Erreichung der eigenen Umweltziele notwendig ist:
Wie man sieht, ist es gar nicht so einfach, die diversen Ökostrom-Angebote miteinander zu vergleichen, da zusätzlich zur Preisgestaltung jene Kriterien verglichen werden müssen, die das Gütesiegel "Öko" begründen sollen. Außerdem möchte der Kunde die Gewißheit haben, daß sein Obolus tatsächlich den erneuerbaren Energien zugute kommt, anstatt nur die Taschen geschäftstüchtiger Anbieter zu füllen.
Gerichtlich untersagt wurde etwa die Werbung der Plambeck Neue Energien AG, die mit Slogans wie "Fönen gegen den Atomstrom" oder "Bügeln für eine gesündere Luft" den Eindruck erweckte, als würde sie ihre Kunden direkt mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefern. In Wirklichkeit unterhielt die Firma zwar eigene Windkraftanlagen, verkaufte aber den erzeugten Strom zu den gesetzlich festgelegten Preisen an den zuständigen Netzbetreiber. Jenen Strom, den sie ihren Kunden für 24,5 Pf/kWh anbot, bezog sie dagegen aus dem ganz normalen Energie-Mix.
Um die Unsicherheit der umweltbewußten Kunden bezüglich der Zusammensetzung des jeweils angebotenen Ökostroms sowie der Verwendung des Aufpreises zu beseitigen, lassen sich die meisten Ökostrom-Anbieter vom TÜV oder einer anderen unabhängigen Stelle die Korrektheit ihrer Angaben bestätigen. Da es verschiedene Arten dieser "Zertifizierung" gibt, ist dem Kunden damit allerdings nur bedingt geholfen.
Hinzu kommt, daß die Werbung oft Illusionen über Art und Umfang der Zertifizierung erzeugt. So untersagte im August 2001 das Oberlandesgericht München folgende Werbesprüche der E.ON Energie für "Aquapower":
E.ON Energie räumte ein, daß auch die Kunden von "Aquapower" weiterhin nur den üblichen Strom-Mix aus der Steckdose beziehen. Gemeint sei natürlich, daß dem Verbrauch des Kunden ein entsprechendes Äquivalent von Strom aus Wasserkraft gegenübersteht, das an anderer Stelle ins Netz eingespeist wird. Der "verständige Durchschnittsverbraucher" wisse das auch. Die Verbraucher seien diese "zwar ungenaue, aber anschauliche Bildersprache" gewöhnt. Dieser Sichtweise folgte das Gericht aber nicht. Seiner Meinung nach ist eine Irreführung der Kunden möglich. Daran ändere auch der Umstand nichts, daß andere Stromanbieter sich ebenfalls "neuerdings eines Sprachgebrauchs bedienen, bei dem die sachliche Richtigkeit der (...) Behauptungen bedeutungslos erscheint".
Es versteht sich, daß Ökostrom aller Arten immer grün ist. Einen Streit um die Farbe des Stroms, wie ihn "Yello" entfachte, konnte es deshalb in diesem Marktsegment nicht geben. Einen klaren Trend zur Herausbildung von Marken gibt es aber auch hier. So entwickelte der Verband kommunaler Unternehmen für die Stadtwerke das Ökostrom-Label "energreen". Als Variante gab es noch die Marke "etagreen" für solchen Strom, der jeweils zur Hälfte aus erneuerbaren Energiequellen und Kraft-Wärme-Kopplung stammt. Die teilnehmenden Stadtwerke verpflichteten sich, den Preisaufschlag für das Ökostrom-Label zu wenigstens 80 Prozent zweckgebunden in die Förderung der regenerativen Energien zu investieren. Höchstens zwanzig Prozent durften für die Zertifizierung, den Herkunftsnachweis, den Betrieb des Ökostrom-Pools und das überregionale Marketing verwendet werden.
Vor allem in den Anfängen der "Ökostrom"-Vermarktung gab es beim Publikum viel Illusionen, bis hin zu der Vorstellung, nun komme der Strom direkt von einer Windkraftanlage aus der Steckdose. Inzwischen weiß der "aufgeklärte" Ökostrom-Kunde, daß er für seinen Aufpreis keine besondere Art von Strom erhält und daß sich auch sonst nichts an seiner Stromversorgung ändert. Er läßt sich aber noch immer gern davon überzeugen, daß er mit seiner Nachfrage das verfügbare Angebot an regenerativer Stromerzeugung verknappe und so die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten vorantreibe. Tatsächlich wird aber der Ausbau der regenerativen Stromerzeugung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder den Handel mit CO2-Zertifikaten effektiver vorangetrieben als durch die freiwillig gezahlten Preisaufschläge von "umweltbewußten" Kunden. Das Etikett "Ökostrom" ist aus diesem Grund inzwischen relativ billig geworden. Es dient hauptsächlich der Vermarktung von Illusionen, wie insbesondere der Handel mit RECS-Zertifikaten zeigt.
"Ökostromhandel ist in Deutschland ein längst überholtes Projekt", meinte deshalb der Geschäftsführer des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V., Wolf von Fabeck. "Es gibt keinen Wind- oder Solaranlagenbetreiber in Deutschland, der Probleme mit dem Verkauf seines Stromes hätte. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert ihm sogar die Abnahme über 20 Jahre, und das zu einem staatlich festgesetzten Preis, der so hoch ist, wie ihn kein Ökostromkunde zahlt."